Schuldfähigkeit bei Personen, die wegen Nutzung von Missbrauchsabbildungen angeklagt sind

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Schuldfähigkeit bei Personen, die wegen Nutzung von Missbrauchsabbildungen angeklagt sind. / Fuß, Johannes; Voulgaris, Alexander; Briken, Peer.

In: FORENS PSYCHIATR PSY, Vol. 14, No. 4, 11.2020, p. 437-445.

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title = "Schuldf{\"a}higkeit bei Personen, die wegen Nutzung von Missbrauchsabbildungen angeklagt sind",
abstract = "Die Nutzung von Missbrauchsabbildungen (umgangssprachlich „Kinderpornografie“) und damit im Zusammenhang stehende Straftaten haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Der vorliegende Aufsatz beleuchtet die g{\"a}ngigenforensisch-psychiatrischen Kriterien zur Einsch{\"a}tzung der Schuldf{\"a}higkeit bei Personen, die wegen des Erwerbs, Besitzesoder der Verbreitung kinderpornografischer Schriften angeklagt sind. Liegt aus forensisch-psychiatrischer Perspektive eineschwere Sexualpathologie vor, die die psychiatrischen Voraussetzungen f{\"u}r eine sog. schwere andere seelische Abartigkeiterf{\"u}llt, so wird sich der Gutachter die Frage einer Steuerungsminderung stellen. Im Fall von Delikten im Zusammenhangmit der Nutzung von Missbrauchsabbildungen lassen sich die Kriterien aus den Mindestanforderungen jedoch aus Sichtder Autoren schlecht anwenden. Ein weiteres Problem bei der Begutachtung ist, dass sich die angeklagten Straftatenh{\"a}ufig {\"u}ber einen l{\"a}ngeren Zeitraum verteilen und daher der Sachverst{\"a}ndige ggf. nach {\"u}berdauernden psychopathologischen Hinweisen einer geminderten Steuerungsf{\"a}higkeit suchen muss. Die sexuelle Dranghaftigkeit, die motivationaleSteuerungsf{\"a}higkeit und die Desaktualisierungspotenz sind hilfreiche Konzepte, um die Steuerungsf{\"a}higkeit in diesemZusammenhang einzusch{\"a}tzen. Eine {\"u}berdauernde forensisch-relevante Steuerungsminderung, die sich ggf. {\"u}ber mehrereJahre hingezogen hat, wird im Zusammenhang mit der Nutzung von Missbrauchsabbildungen in der Regel nicht vorliegenund eher einen Sonderfall darstellen.",
author = "Johannes Fu{\ss} and Alexander Voulgaris and Peer Briken",
year = "2020",
month = nov,
doi = "10.1007/s11757-020-00624-x",
language = "Deutsch",
volume = "14",
pages = "437--445",
journal = "FORENS PSYCHIATR PSY",
issn = "1862-7072",
publisher = "Dietrich Steinkopff Verlag",
number = "4",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Schuldfähigkeit bei Personen, die wegen Nutzung von Missbrauchsabbildungen angeklagt sind

AU - Fuß, Johannes

AU - Voulgaris, Alexander

AU - Briken, Peer

PY - 2020/11

Y1 - 2020/11

N2 - Die Nutzung von Missbrauchsabbildungen (umgangssprachlich „Kinderpornografie“) und damit im Zusammenhang stehende Straftaten haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Der vorliegende Aufsatz beleuchtet die gängigenforensisch-psychiatrischen Kriterien zur Einschätzung der Schuldfähigkeit bei Personen, die wegen des Erwerbs, Besitzesoder der Verbreitung kinderpornografischer Schriften angeklagt sind. Liegt aus forensisch-psychiatrischer Perspektive eineschwere Sexualpathologie vor, die die psychiatrischen Voraussetzungen für eine sog. schwere andere seelische Abartigkeiterfüllt, so wird sich der Gutachter die Frage einer Steuerungsminderung stellen. Im Fall von Delikten im Zusammenhangmit der Nutzung von Missbrauchsabbildungen lassen sich die Kriterien aus den Mindestanforderungen jedoch aus Sichtder Autoren schlecht anwenden. Ein weiteres Problem bei der Begutachtung ist, dass sich die angeklagten Straftatenhäufig über einen längeren Zeitraum verteilen und daher der Sachverständige ggf. nach überdauernden psychopathologischen Hinweisen einer geminderten Steuerungsfähigkeit suchen muss. Die sexuelle Dranghaftigkeit, die motivationaleSteuerungsfähigkeit und die Desaktualisierungspotenz sind hilfreiche Konzepte, um die Steuerungsfähigkeit in diesemZusammenhang einzuschätzen. Eine überdauernde forensisch-relevante Steuerungsminderung, die sich ggf. über mehrereJahre hingezogen hat, wird im Zusammenhang mit der Nutzung von Missbrauchsabbildungen in der Regel nicht vorliegenund eher einen Sonderfall darstellen.

AB - Die Nutzung von Missbrauchsabbildungen (umgangssprachlich „Kinderpornografie“) und damit im Zusammenhang stehende Straftaten haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Der vorliegende Aufsatz beleuchtet die gängigenforensisch-psychiatrischen Kriterien zur Einschätzung der Schuldfähigkeit bei Personen, die wegen des Erwerbs, Besitzesoder der Verbreitung kinderpornografischer Schriften angeklagt sind. Liegt aus forensisch-psychiatrischer Perspektive eineschwere Sexualpathologie vor, die die psychiatrischen Voraussetzungen für eine sog. schwere andere seelische Abartigkeiterfüllt, so wird sich der Gutachter die Frage einer Steuerungsminderung stellen. Im Fall von Delikten im Zusammenhangmit der Nutzung von Missbrauchsabbildungen lassen sich die Kriterien aus den Mindestanforderungen jedoch aus Sichtder Autoren schlecht anwenden. Ein weiteres Problem bei der Begutachtung ist, dass sich die angeklagten Straftatenhäufig über einen längeren Zeitraum verteilen und daher der Sachverständige ggf. nach überdauernden psychopathologischen Hinweisen einer geminderten Steuerungsfähigkeit suchen muss. Die sexuelle Dranghaftigkeit, die motivationaleSteuerungsfähigkeit und die Desaktualisierungspotenz sind hilfreiche Konzepte, um die Steuerungsfähigkeit in diesemZusammenhang einzuschätzen. Eine überdauernde forensisch-relevante Steuerungsminderung, die sich ggf. über mehrereJahre hingezogen hat, wird im Zusammenhang mit der Nutzung von Missbrauchsabbildungen in der Regel nicht vorliegenund eher einen Sonderfall darstellen.

U2 - 10.1007/s11757-020-00624-x

DO - 10.1007/s11757-020-00624-x

M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz

VL - 14

SP - 437

EP - 445

JO - FORENS PSYCHIATR PSY

JF - FORENS PSYCHIATR PSY

SN - 1862-7072

IS - 4

ER -