Schuldfähigkeit bei Personen, die wegen Nutzung von Missbrauchsabbildungen angeklagt sind
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Schuldfähigkeit bei Personen, die wegen Nutzung von Missbrauchsabbildungen angeklagt sind. / Fuß, Johannes; Voulgaris, Alexander; Briken, Peer.
in: FORENS PSYCHIATR PSY, Jahrgang 14, Nr. 4, 11.2020, S. 437-445.Publikationen: SCORING: Beitrag in Fachzeitschrift/Zeitung › SCORING: Zeitschriftenaufsatz › Forschung › Begutachtung
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TY - JOUR
T1 - Schuldfähigkeit bei Personen, die wegen Nutzung von Missbrauchsabbildungen angeklagt sind
AU - Fuß, Johannes
AU - Voulgaris, Alexander
AU - Briken, Peer
PY - 2020/11
Y1 - 2020/11
N2 - Die Nutzung von Missbrauchsabbildungen (umgangssprachlich „Kinderpornografie“) und damit im Zusammenhang stehende Straftaten haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Der vorliegende Aufsatz beleuchtet die gängigenforensisch-psychiatrischen Kriterien zur Einschätzung der Schuldfähigkeit bei Personen, die wegen des Erwerbs, Besitzesoder der Verbreitung kinderpornografischer Schriften angeklagt sind. Liegt aus forensisch-psychiatrischer Perspektive eineschwere Sexualpathologie vor, die die psychiatrischen Voraussetzungen für eine sog. schwere andere seelische Abartigkeiterfüllt, so wird sich der Gutachter die Frage einer Steuerungsminderung stellen. Im Fall von Delikten im Zusammenhangmit der Nutzung von Missbrauchsabbildungen lassen sich die Kriterien aus den Mindestanforderungen jedoch aus Sichtder Autoren schlecht anwenden. Ein weiteres Problem bei der Begutachtung ist, dass sich die angeklagten Straftatenhäufig über einen längeren Zeitraum verteilen und daher der Sachverständige ggf. nach überdauernden psychopathologischen Hinweisen einer geminderten Steuerungsfähigkeit suchen muss. Die sexuelle Dranghaftigkeit, die motivationaleSteuerungsfähigkeit und die Desaktualisierungspotenz sind hilfreiche Konzepte, um die Steuerungsfähigkeit in diesemZusammenhang einzuschätzen. Eine überdauernde forensisch-relevante Steuerungsminderung, die sich ggf. über mehrereJahre hingezogen hat, wird im Zusammenhang mit der Nutzung von Missbrauchsabbildungen in der Regel nicht vorliegenund eher einen Sonderfall darstellen.
AB - Die Nutzung von Missbrauchsabbildungen (umgangssprachlich „Kinderpornografie“) und damit im Zusammenhang stehende Straftaten haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Der vorliegende Aufsatz beleuchtet die gängigenforensisch-psychiatrischen Kriterien zur Einschätzung der Schuldfähigkeit bei Personen, die wegen des Erwerbs, Besitzesoder der Verbreitung kinderpornografischer Schriften angeklagt sind. Liegt aus forensisch-psychiatrischer Perspektive eineschwere Sexualpathologie vor, die die psychiatrischen Voraussetzungen für eine sog. schwere andere seelische Abartigkeiterfüllt, so wird sich der Gutachter die Frage einer Steuerungsminderung stellen. Im Fall von Delikten im Zusammenhangmit der Nutzung von Missbrauchsabbildungen lassen sich die Kriterien aus den Mindestanforderungen jedoch aus Sichtder Autoren schlecht anwenden. Ein weiteres Problem bei der Begutachtung ist, dass sich die angeklagten Straftatenhäufig über einen längeren Zeitraum verteilen und daher der Sachverständige ggf. nach überdauernden psychopathologischen Hinweisen einer geminderten Steuerungsfähigkeit suchen muss. Die sexuelle Dranghaftigkeit, die motivationaleSteuerungsfähigkeit und die Desaktualisierungspotenz sind hilfreiche Konzepte, um die Steuerungsfähigkeit in diesemZusammenhang einzuschätzen. Eine überdauernde forensisch-relevante Steuerungsminderung, die sich ggf. über mehrereJahre hingezogen hat, wird im Zusammenhang mit der Nutzung von Missbrauchsabbildungen in der Regel nicht vorliegenund eher einen Sonderfall darstellen.
U2 - 10.1007/s11757-020-00624-x
DO - 10.1007/s11757-020-00624-x
M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz
VL - 14
SP - 437
EP - 445
JO - FORENS PSYCHIATR PSY
JF - FORENS PSYCHIATR PSY
SN - 1862-7072
IS - 4
ER -