Erfahrungen mit der Einführung von halbautomatischen Defibrillatoren auf eutschen Kauffahrteischiffen

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Erfahrungen mit der Einführung von halbautomatischen Defibrillatoren auf eutschen Kauffahrteischiffen : Verh Dtsch Ges Arbeitsmed Umweltmed Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 19 (1) 2014 . / Oldenburg, Marcus; Sevenich, Christoph; Rieger, Jan ; Harth, Volker.

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed : Verh Dtsch Ges Arbeitsmed Umweltmed . Vol. 54 1. ed. ecomed Medizin, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, 2014. p. 352-354.

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Oldenburg, M, Sevenich, C, Rieger, J & Harth, V 2014, Erfahrungen mit der Einführung von halbautomatischen Defibrillatoren auf eutschen Kauffahrteischiffen: Verh Dtsch Ges Arbeitsmed Umweltmed Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 19 (1) 2014 . in Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed : Verh Dtsch Ges Arbeitsmed Umweltmed . 1 edn, vol. 54, ecomed Medizin, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, pp. 352-354.

APA

Oldenburg, M., Sevenich, C., Rieger, J., & Harth, V. (2014). Erfahrungen mit der Einführung von halbautomatischen Defibrillatoren auf eutschen Kauffahrteischiffen: Verh Dtsch Ges Arbeitsmed Umweltmed Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 19 (1) 2014 . In Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed : Verh Dtsch Ges Arbeitsmed Umweltmed (1 ed., Vol. 54, pp. 352-354). ecomed Medizin, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH.

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Oldenburg M, Sevenich C, Rieger J, Harth V. Erfahrungen mit der Einführung von halbautomatischen Defibrillatoren auf eutschen Kauffahrteischiffen: Verh Dtsch Ges Arbeitsmed Umweltmed Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 19 (1) 2014 . In Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed : Verh Dtsch Ges Arbeitsmed Umweltmed . 1 ed. Vol. 54. ecomed Medizin, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH. 2014. p. 352-354

Bibtex

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title = "Erfahrungen mit der Einf{\"u}hrung von halbautomatischen Defibrillatoren auf eutschen Kauffahrteischiffen: Verh Dtsch Ges Arbeitsmed Umweltmed Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 19 (1) 2014 ",
abstract = "EinleitungAm 05.09.2007 ist eine Aktualisierung der Krankenf{\"u}rsorge-Verordnung aufKauffahrteischiffen in Kraft getreten und betrifft ausschlie{\ss}lich die Schiffe, die dieBundesflagge f{\"u}hren. In dieser Verordnung wurde weltweit erstmalig vorgeschrieben, dass Schiffe unter deutscher Flagge, die in mittlerer oder gro{\ss}er Fahrt verkehren, einen „halbautomatischen Defibrillator mit EKG-Anzeige und EKG-{\"U}bertragungsm{\"o}glichkeit{"} an Bord mit sich f{\"u}hren m{\"u}ssen. Mit dieser gesetzlichen Vorgabe wurde international ein neuer Ma{\ss}stab zur Verbesserung der medizinischen Behandlung und Diagnostik gesetzt, die auf hoher See in der Regel durch medizinische Laien (nautische Offiziere) erfolgen.MethodenVon 2005 bis 2013 wurden 465 nautische Offiziere im Rahmen ihrer medizinischen Wiederholungsausbildung zu ihren Erfahrungen mit der Einf{\"u}hrung des Defibrillators an Bord befragt.ErgebnisseAlle befragten Seeleute waren bei deutschen Reedereien besch{\"a}ftigt mit wechselndem Einsatz auf Schiffen mit deutscher und nicht-deutscher Flagge. Vor der Aktualisierung der Krankenf{\"u}rsorge-Verordnung berichteten 2 Offiziere (1,3%) von der Pr{\"a}senz eines Defibrillators an Bord. In der f{\"u}nfj{\"a}hrigen Verordnungs-{\"U}bergangsfrist waren es 34% und seit Ablauf der {\"U}bergangsfrist 69,4% (die restlichen ca. 30% waren vornehmlich ausgeflaggte, auf kleiner Fahrt verkehrende Schiffe). Insgesamt verf{\"u}gten 130 Seeleute {\"u}ber Erfahrungenmit der Installation von Defibrillatoren an Bord. Bei den ausgestatteten Schiffen handelte es sich vornehmlich um Containerschiffe, F{\"a}hrgastschiffe, Schlepper und Forschungsschiffe (s. Abb. 1).",
author = "Marcus Oldenburg and Christoph Sevenich and Jan Rieger and Volker Harth",
year = "2014",
language = "Deutsch",
volume = "54",
pages = "352--354",
booktitle = "Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed",
publisher = "ecomed Medizin, Verlagsgruppe H{\"u}thig Jehle Rehm GmbH",
edition = "1",

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RIS

TY - CHAP

T1 - Erfahrungen mit der Einführung von halbautomatischen Defibrillatoren auf eutschen Kauffahrteischiffen

T2 - Verh Dtsch Ges Arbeitsmed Umweltmed Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 19 (1) 2014

AU - Oldenburg, Marcus

AU - Sevenich, Christoph

AU - Rieger, Jan

AU - Harth, Volker

PY - 2014

Y1 - 2014

N2 - EinleitungAm 05.09.2007 ist eine Aktualisierung der Krankenfürsorge-Verordnung aufKauffahrteischiffen in Kraft getreten und betrifft ausschließlich die Schiffe, die dieBundesflagge führen. In dieser Verordnung wurde weltweit erstmalig vorgeschrieben, dass Schiffe unter deutscher Flagge, die in mittlerer oder großer Fahrt verkehren, einen „halbautomatischen Defibrillator mit EKG-Anzeige und EKG-Übertragungsmöglichkeit" an Bord mit sich führen müssen. Mit dieser gesetzlichen Vorgabe wurde international ein neuer Maßstab zur Verbesserung der medizinischen Behandlung und Diagnostik gesetzt, die auf hoher See in der Regel durch medizinische Laien (nautische Offiziere) erfolgen.MethodenVon 2005 bis 2013 wurden 465 nautische Offiziere im Rahmen ihrer medizinischen Wiederholungsausbildung zu ihren Erfahrungen mit der Einführung des Defibrillators an Bord befragt.ErgebnisseAlle befragten Seeleute waren bei deutschen Reedereien beschäftigt mit wechselndem Einsatz auf Schiffen mit deutscher und nicht-deutscher Flagge. Vor der Aktualisierung der Krankenfürsorge-Verordnung berichteten 2 Offiziere (1,3%) von der Präsenz eines Defibrillators an Bord. In der fünfjährigen Verordnungs-Übergangsfrist waren es 34% und seit Ablauf der Übergangsfrist 69,4% (die restlichen ca. 30% waren vornehmlich ausgeflaggte, auf kleiner Fahrt verkehrende Schiffe). Insgesamt verfügten 130 Seeleute über Erfahrungenmit der Installation von Defibrillatoren an Bord. Bei den ausgestatteten Schiffen handelte es sich vornehmlich um Containerschiffe, Fährgastschiffe, Schlepper und Forschungsschiffe (s. Abb. 1).

AB - EinleitungAm 05.09.2007 ist eine Aktualisierung der Krankenfürsorge-Verordnung aufKauffahrteischiffen in Kraft getreten und betrifft ausschließlich die Schiffe, die dieBundesflagge führen. In dieser Verordnung wurde weltweit erstmalig vorgeschrieben, dass Schiffe unter deutscher Flagge, die in mittlerer oder großer Fahrt verkehren, einen „halbautomatischen Defibrillator mit EKG-Anzeige und EKG-Übertragungsmöglichkeit" an Bord mit sich führen müssen. Mit dieser gesetzlichen Vorgabe wurde international ein neuer Maßstab zur Verbesserung der medizinischen Behandlung und Diagnostik gesetzt, die auf hoher See in der Regel durch medizinische Laien (nautische Offiziere) erfolgen.MethodenVon 2005 bis 2013 wurden 465 nautische Offiziere im Rahmen ihrer medizinischen Wiederholungsausbildung zu ihren Erfahrungen mit der Einführung des Defibrillators an Bord befragt.ErgebnisseAlle befragten Seeleute waren bei deutschen Reedereien beschäftigt mit wechselndem Einsatz auf Schiffen mit deutscher und nicht-deutscher Flagge. Vor der Aktualisierung der Krankenfürsorge-Verordnung berichteten 2 Offiziere (1,3%) von der Präsenz eines Defibrillators an Bord. In der fünfjährigen Verordnungs-Übergangsfrist waren es 34% und seit Ablauf der Übergangsfrist 69,4% (die restlichen ca. 30% waren vornehmlich ausgeflaggte, auf kleiner Fahrt verkehrende Schiffe). Insgesamt verfügten 130 Seeleute über Erfahrungenmit der Installation von Defibrillatoren an Bord. Bei den ausgestatteten Schiffen handelte es sich vornehmlich um Containerschiffe, Fährgastschiffe, Schlepper und Forschungsschiffe (s. Abb. 1).

M3 - SCORING: Beitrag in Sammelwerk

VL - 54

SP - 352

EP - 354

BT - Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed

PB - ecomed Medizin, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH

ER -