Neues Zulassungsverfahren Humanmedizin: höhere individuelle Gerechtigkeit, aber Verstärkung des Landarztmangels?

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Neues Zulassungsverfahren Humanmedizin: höhere individuelle Gerechtigkeit, aber Verstärkung des Landarztmangels? / Mueller-Hilke, Brigitte; Finger, Claudia; Hampe, Wolfgang.

In: BUNDESGESUNDHEITSBLA, Vol. 67, No. 2, 02.2024, p. 225-232.

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abstract = "HintergrundDas Bundesverfassungsgericht hat 2017 die Wartezeitquote und die Beschr{\"a}nkung der Ortspr{\"a}ferenzen bei der Vergabe der Studienpl{\"a}tze in der Humanmedizin als verfassungswidrig erkl{\"a}rt und einen Bundeslandausgleich f{\"u}r Abiturnoten gefordert. Daraufhin wurde ab 2020 die Wartezeitquote durch die „Zus{\"a}tzliche Eignungsquote“ ersetzt, die Zahl der Ortspr{\"a}ferenzen nicht mehr begrenzt und ein Abiturnotenausgleich eingef{\"u}hrt. Die vorliegende Studie untersucht, welche Auswirkungen diese Umstellung auf die neuen Erstsemester hat.MethodenDaten der Stiftung f{\"u}r Hochschulzulassung wurden f{\"u}r die letzten beiden Wintersemester (WS) vor und die ersten 3 WS nach der Umstellung verglichen.Ergebnisse und DiskussionW{\"a}hrend sich der Einfluss des neuen Verfahrens auf die Studierenden mit vorheriger medizinnaher Ausbildung noch nicht endg{\"u}ltig beurteilen l{\"a}sst, bleiben durchschnittliche Abiturnote und Frauenanteile ann{\"a}hernd unver{\"a}ndert und der Studienort ist nach wie vor bevorzugt wohnortsnah. Die Studierenden sind j{\"u}nger geworden und der L{\"a}nderausgleich gleicht die Chancen f{\"u}r Abiturient:innen aus Bundesl{\"a}ndern mit besseren und schlechteren Abiturnoten an. Ein neues Ungleichgewicht entsteht jedoch, weil der L{\"a}nderausgleich die Anzahl der Bewerber:innen ber{\"u}cksichtigt – und l{\"a}ndlich gepr{\"a}gte Bundesl{\"a}nder weniger Bewerber:innen hervorbringen. Da aber Land{\"a}rzt:innen h{\"a}ufig auch urspr{\"u}nglich aus l{\"a}ndlichen Gebieten stammen, ist eine Versch{\"a}rfung des {\"A}rzt:innenmangels gerade in den neuen Bundesl{\"a}ndern ein m{\"o}gliches Zukunftsszenario. Ein ver{\"a}nderter Notenausgleichsmechanismus k{\"o}nnte hier zus{\"a}tzlich zur Landarztquote entgegenwirken.",
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author = "Brigitte Mueller-Hilke and Claudia Finger and Wolfgang Hampe",
year = "2024",
month = feb,
doi = "10.1007/s00103-023-03825-x",
language = "Deutsch",
volume = "67",
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journal = "BUNDESGESUNDHEITSBLA",
issn = "1436-9990",
publisher = "Springer",
number = "2",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Neues Zulassungsverfahren Humanmedizin: höhere individuelle Gerechtigkeit, aber Verstärkung des Landarztmangels?

AU - Mueller-Hilke, Brigitte

AU - Finger, Claudia

AU - Hampe, Wolfgang

PY - 2024/2

Y1 - 2024/2

N2 - HintergrundDas Bundesverfassungsgericht hat 2017 die Wartezeitquote und die Beschränkung der Ortspräferenzen bei der Vergabe der Studienplätze in der Humanmedizin als verfassungswidrig erklärt und einen Bundeslandausgleich für Abiturnoten gefordert. Daraufhin wurde ab 2020 die Wartezeitquote durch die „Zusätzliche Eignungsquote“ ersetzt, die Zahl der Ortspräferenzen nicht mehr begrenzt und ein Abiturnotenausgleich eingeführt. Die vorliegende Studie untersucht, welche Auswirkungen diese Umstellung auf die neuen Erstsemester hat.MethodenDaten der Stiftung für Hochschulzulassung wurden für die letzten beiden Wintersemester (WS) vor und die ersten 3 WS nach der Umstellung verglichen.Ergebnisse und DiskussionWährend sich der Einfluss des neuen Verfahrens auf die Studierenden mit vorheriger medizinnaher Ausbildung noch nicht endgültig beurteilen lässt, bleiben durchschnittliche Abiturnote und Frauenanteile annähernd unverändert und der Studienort ist nach wie vor bevorzugt wohnortsnah. Die Studierenden sind jünger geworden und der Länderausgleich gleicht die Chancen für Abiturient:innen aus Bundesländern mit besseren und schlechteren Abiturnoten an. Ein neues Ungleichgewicht entsteht jedoch, weil der Länderausgleich die Anzahl der Bewerber:innen berücksichtigt – und ländlich geprägte Bundesländer weniger Bewerber:innen hervorbringen. Da aber Landärzt:innen häufig auch ursprünglich aus ländlichen Gebieten stammen, ist eine Verschärfung des Ärzt:innenmangels gerade in den neuen Bundesländern ein mögliches Zukunftsszenario. Ein veränderter Notenausgleichsmechanismus könnte hier zusätzlich zur Landarztquote entgegenwirken.

AB - HintergrundDas Bundesverfassungsgericht hat 2017 die Wartezeitquote und die Beschränkung der Ortspräferenzen bei der Vergabe der Studienplätze in der Humanmedizin als verfassungswidrig erklärt und einen Bundeslandausgleich für Abiturnoten gefordert. Daraufhin wurde ab 2020 die Wartezeitquote durch die „Zusätzliche Eignungsquote“ ersetzt, die Zahl der Ortspräferenzen nicht mehr begrenzt und ein Abiturnotenausgleich eingeführt. Die vorliegende Studie untersucht, welche Auswirkungen diese Umstellung auf die neuen Erstsemester hat.MethodenDaten der Stiftung für Hochschulzulassung wurden für die letzten beiden Wintersemester (WS) vor und die ersten 3 WS nach der Umstellung verglichen.Ergebnisse und DiskussionWährend sich der Einfluss des neuen Verfahrens auf die Studierenden mit vorheriger medizinnaher Ausbildung noch nicht endgültig beurteilen lässt, bleiben durchschnittliche Abiturnote und Frauenanteile annähernd unverändert und der Studienort ist nach wie vor bevorzugt wohnortsnah. Die Studierenden sind jünger geworden und der Länderausgleich gleicht die Chancen für Abiturient:innen aus Bundesländern mit besseren und schlechteren Abiturnoten an. Ein neues Ungleichgewicht entsteht jedoch, weil der Länderausgleich die Anzahl der Bewerber:innen berücksichtigt – und ländlich geprägte Bundesländer weniger Bewerber:innen hervorbringen. Da aber Landärzt:innen häufig auch ursprünglich aus ländlichen Gebieten stammen, ist eine Verschärfung des Ärzt:innenmangels gerade in den neuen Bundesländern ein mögliches Zukunftsszenario. Ein veränderter Notenausgleichsmechanismus könnte hier zusätzlich zur Landarztquote entgegenwirken.

KW - Humans

KW - Students, Medical

KW - Germany

KW - Physicians

KW - Educational Status

KW - Schools, Medical

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M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz

C2 - 38197927

VL - 67

SP - 225

EP - 232

JO - BUNDESGESUNDHEITSBLA

JF - BUNDESGESUNDHEITSBLA

SN - 1436-9990

IS - 2

ER -