Evaluation der Akzeptanz der Gesetzesänderung in § 24 Infektionsschutzgesetz in niedrigschwelligen Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe

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Evaluation der Akzeptanz der Gesetzesänderung in § 24 Infektionsschutzgesetz in niedrigschwelligen Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe. / Cremer, Annabelle; Zöllner, York; Schafberger, Armin; Schäffer, Dirk; Schulte, Bernd.

In: SUCHTTHERAPIE, Vol. 23, No. 03, 2022, p. 141-149.

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title = "Evaluation der Akzeptanz der Gesetzes{\"a}nderung in § 24 Infektionsschutzgesetz in niedrigschwelligen Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe",
abstract = "Hintergrund Personen mit injizierendem Drogenkonsum werden h{\"a}ufig nicht von Angeboten zur Hepatitis-C-Testung und -Behandlung erreicht. Um die Verf{\"u}gbarkeit von Testangeboten zu erh{\"o}hen, wurde 2020 § 24 des Infektionsschutzgesetzes dahingehend umformuliert, dass nunmehr u. a. Hepatitis-C-Schnelltests auch von nicht-{\"a}rztlichem Personal in niedrigschwelligen Einrichtungen durchgef{\"u}hrt werden k{\"o}nnen. Diese Studie untersucht die Akzeptanz der Gesetzes{\"a}nderung in den Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe auf der Ebene der dort t{\"a}tigen Fachkr{\"a}fte.Methoden Im Rahmen der Studie wurden deutschlandweit Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe (n=88) per Fragebogen befragt und Experteninterviews durchgef{\"u}hrt (n=4). Die Analyse der Akzeptanz der Gesetzes{\"a}nderung erfolgte anhand eines theoriegeleiteten Modells zur Akzeptanzmessung entlang des Technologieakzeptanzmodells nach Davis et al. (1989).Ergebnisse Die Ergebnisse zeigen, dass die befragten Einrichtungen die Gesetzes{\"a}nderung grunds{\"a}tzlich positiv bewerten. 13,6% der Einrichtungen implementierten Schnelltests durch nicht-{\"a}rztliches Personal f{\"u}r den Nachweis des Hepatitis-C-Virus und 31,1% planten die Einf{\"u}hrung eines Hepatitis-C-Schnelltestangebots. Die Experteninterviews best{\"a}tigten die Akzeptanz der Gesetzes{\"a}nderung.Schlussfolgerung Angesichts der kurzen Zeitspanne seit Inkrafttreten der Gesetzes{\"a}nderung kann die Umsetzungsrate als relativ hoch eingestuft werden. Es wird jedoch vermutet, dass hier eine Verzerrung in Richtung der {\"U}bersch{\"a}tzung vorliegt (positive Selbstselektion der teilnehmenden Einrichtungen, hohe Aufgeschlossenheit und Handlungsabsicht, institutioneller Mut). Der fr{\"u}he Trend wird sich somit nicht linear fortsetzen. Flankierende Unterst{\"u}tzungsma{\ss}nahmen zur Ausweitung der Umsetzung sowie ggf. Aufrechterhaltung des Schnelltestangebots sind deshalb notwendig. Langfristig angelegte Begleitforschung hierzu wird empfohlen.",
keywords = "Infektionsschutzgesetz, Niedrigschwellige Testangebote, Hepatitis-C, Schnelltests, Nicht-{\"a}rztliches Personal",
author = "Annabelle Cremer and York Z{\"o}llner and Armin Schafberger and Dirk Sch{\"a}ffer and Bernd Schulte",
year = "2022",
doi = "10.1055/a-1837-1106",
language = "Deutsch",
volume = "23",
pages = "141--149",
journal = "SUCHTTHERAPIE",
issn = "1439-9903",
publisher = "Georg Thieme Verlag KG",
number = "03",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Evaluation der Akzeptanz der Gesetzesänderung in § 24 Infektionsschutzgesetz in niedrigschwelligen Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe

AU - Cremer, Annabelle

AU - Zöllner, York

AU - Schafberger, Armin

AU - Schäffer, Dirk

AU - Schulte, Bernd

PY - 2022

Y1 - 2022

N2 - Hintergrund Personen mit injizierendem Drogenkonsum werden häufig nicht von Angeboten zur Hepatitis-C-Testung und -Behandlung erreicht. Um die Verfügbarkeit von Testangeboten zu erhöhen, wurde 2020 § 24 des Infektionsschutzgesetzes dahingehend umformuliert, dass nunmehr u. a. Hepatitis-C-Schnelltests auch von nicht-ärztlichem Personal in niedrigschwelligen Einrichtungen durchgeführt werden können. Diese Studie untersucht die Akzeptanz der Gesetzesänderung in den Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe auf der Ebene der dort tätigen Fachkräfte.Methoden Im Rahmen der Studie wurden deutschlandweit Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe (n=88) per Fragebogen befragt und Experteninterviews durchgeführt (n=4). Die Analyse der Akzeptanz der Gesetzesänderung erfolgte anhand eines theoriegeleiteten Modells zur Akzeptanzmessung entlang des Technologieakzeptanzmodells nach Davis et al. (1989).Ergebnisse Die Ergebnisse zeigen, dass die befragten Einrichtungen die Gesetzesänderung grundsätzlich positiv bewerten. 13,6% der Einrichtungen implementierten Schnelltests durch nicht-ärztliches Personal für den Nachweis des Hepatitis-C-Virus und 31,1% planten die Einführung eines Hepatitis-C-Schnelltestangebots. Die Experteninterviews bestätigten die Akzeptanz der Gesetzesänderung.Schlussfolgerung Angesichts der kurzen Zeitspanne seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung kann die Umsetzungsrate als relativ hoch eingestuft werden. Es wird jedoch vermutet, dass hier eine Verzerrung in Richtung der Überschätzung vorliegt (positive Selbstselektion der teilnehmenden Einrichtungen, hohe Aufgeschlossenheit und Handlungsabsicht, institutioneller Mut). Der frühe Trend wird sich somit nicht linear fortsetzen. Flankierende Unterstützungsmaßnahmen zur Ausweitung der Umsetzung sowie ggf. Aufrechterhaltung des Schnelltestangebots sind deshalb notwendig. Langfristig angelegte Begleitforschung hierzu wird empfohlen.

AB - Hintergrund Personen mit injizierendem Drogenkonsum werden häufig nicht von Angeboten zur Hepatitis-C-Testung und -Behandlung erreicht. Um die Verfügbarkeit von Testangeboten zu erhöhen, wurde 2020 § 24 des Infektionsschutzgesetzes dahingehend umformuliert, dass nunmehr u. a. Hepatitis-C-Schnelltests auch von nicht-ärztlichem Personal in niedrigschwelligen Einrichtungen durchgeführt werden können. Diese Studie untersucht die Akzeptanz der Gesetzesänderung in den Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe auf der Ebene der dort tätigen Fachkräfte.Methoden Im Rahmen der Studie wurden deutschlandweit Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe (n=88) per Fragebogen befragt und Experteninterviews durchgeführt (n=4). Die Analyse der Akzeptanz der Gesetzesänderung erfolgte anhand eines theoriegeleiteten Modells zur Akzeptanzmessung entlang des Technologieakzeptanzmodells nach Davis et al. (1989).Ergebnisse Die Ergebnisse zeigen, dass die befragten Einrichtungen die Gesetzesänderung grundsätzlich positiv bewerten. 13,6% der Einrichtungen implementierten Schnelltests durch nicht-ärztliches Personal für den Nachweis des Hepatitis-C-Virus und 31,1% planten die Einführung eines Hepatitis-C-Schnelltestangebots. Die Experteninterviews bestätigten die Akzeptanz der Gesetzesänderung.Schlussfolgerung Angesichts der kurzen Zeitspanne seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung kann die Umsetzungsrate als relativ hoch eingestuft werden. Es wird jedoch vermutet, dass hier eine Verzerrung in Richtung der Überschätzung vorliegt (positive Selbstselektion der teilnehmenden Einrichtungen, hohe Aufgeschlossenheit und Handlungsabsicht, institutioneller Mut). Der frühe Trend wird sich somit nicht linear fortsetzen. Flankierende Unterstützungsmaßnahmen zur Ausweitung der Umsetzung sowie ggf. Aufrechterhaltung des Schnelltestangebots sind deshalb notwendig. Langfristig angelegte Begleitforschung hierzu wird empfohlen.

KW - Infektionsschutzgesetz

KW - Niedrigschwellige Testangebote

KW - Hepatitis-C

KW - Schnelltests

KW - Nicht-ärztliches Personal

U2 - 10.1055/a-1837-1106

DO - 10.1055/a-1837-1106

M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz

VL - 23

SP - 141

EP - 149

JO - SUCHTTHERAPIE

JF - SUCHTTHERAPIE

SN - 1439-9903

IS - 03

ER -