Evaluation der Akzeptanz der Gesetzesänderung in § 24 Infektionsschutzgesetz in niedrigschwelligen Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe
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Evaluation der Akzeptanz der Gesetzesänderung in § 24 Infektionsschutzgesetz in niedrigschwelligen Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe. / Cremer, Annabelle; Zöllner, York; Schafberger, Armin; Schäffer, Dirk; Schulte, Bernd.
in: SUCHTTHERAPIE, Jahrgang 23, Nr. 03, 2022, S. 141-149.Publikationen: SCORING: Beitrag in Fachzeitschrift/Zeitung › SCORING: Zeitschriftenaufsatz › Forschung › Begutachtung
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T1 - Evaluation der Akzeptanz der Gesetzesänderung in § 24 Infektionsschutzgesetz in niedrigschwelligen Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe
AU - Cremer, Annabelle
AU - Zöllner, York
AU - Schafberger, Armin
AU - Schäffer, Dirk
AU - Schulte, Bernd
PY - 2022
Y1 - 2022
N2 - Hintergrund Personen mit injizierendem Drogenkonsum werden häufig nicht von Angeboten zur Hepatitis-C-Testung und -Behandlung erreicht. Um die Verfügbarkeit von Testangeboten zu erhöhen, wurde 2020 § 24 des Infektionsschutzgesetzes dahingehend umformuliert, dass nunmehr u. a. Hepatitis-C-Schnelltests auch von nicht-ärztlichem Personal in niedrigschwelligen Einrichtungen durchgeführt werden können. Diese Studie untersucht die Akzeptanz der Gesetzesänderung in den Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe auf der Ebene der dort tätigen Fachkräfte.Methoden Im Rahmen der Studie wurden deutschlandweit Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe (n=88) per Fragebogen befragt und Experteninterviews durchgeführt (n=4). Die Analyse der Akzeptanz der Gesetzesänderung erfolgte anhand eines theoriegeleiteten Modells zur Akzeptanzmessung entlang des Technologieakzeptanzmodells nach Davis et al. (1989).Ergebnisse Die Ergebnisse zeigen, dass die befragten Einrichtungen die Gesetzesänderung grundsätzlich positiv bewerten. 13,6% der Einrichtungen implementierten Schnelltests durch nicht-ärztliches Personal für den Nachweis des Hepatitis-C-Virus und 31,1% planten die Einführung eines Hepatitis-C-Schnelltestangebots. Die Experteninterviews bestätigten die Akzeptanz der Gesetzesänderung.Schlussfolgerung Angesichts der kurzen Zeitspanne seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung kann die Umsetzungsrate als relativ hoch eingestuft werden. Es wird jedoch vermutet, dass hier eine Verzerrung in Richtung der Überschätzung vorliegt (positive Selbstselektion der teilnehmenden Einrichtungen, hohe Aufgeschlossenheit und Handlungsabsicht, institutioneller Mut). Der frühe Trend wird sich somit nicht linear fortsetzen. Flankierende Unterstützungsmaßnahmen zur Ausweitung der Umsetzung sowie ggf. Aufrechterhaltung des Schnelltestangebots sind deshalb notwendig. Langfristig angelegte Begleitforschung hierzu wird empfohlen.
AB - Hintergrund Personen mit injizierendem Drogenkonsum werden häufig nicht von Angeboten zur Hepatitis-C-Testung und -Behandlung erreicht. Um die Verfügbarkeit von Testangeboten zu erhöhen, wurde 2020 § 24 des Infektionsschutzgesetzes dahingehend umformuliert, dass nunmehr u. a. Hepatitis-C-Schnelltests auch von nicht-ärztlichem Personal in niedrigschwelligen Einrichtungen durchgeführt werden können. Diese Studie untersucht die Akzeptanz der Gesetzesänderung in den Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe auf der Ebene der dort tätigen Fachkräfte.Methoden Im Rahmen der Studie wurden deutschlandweit Einrichtungen der Aids- und Drogenhilfe (n=88) per Fragebogen befragt und Experteninterviews durchgeführt (n=4). Die Analyse der Akzeptanz der Gesetzesänderung erfolgte anhand eines theoriegeleiteten Modells zur Akzeptanzmessung entlang des Technologieakzeptanzmodells nach Davis et al. (1989).Ergebnisse Die Ergebnisse zeigen, dass die befragten Einrichtungen die Gesetzesänderung grundsätzlich positiv bewerten. 13,6% der Einrichtungen implementierten Schnelltests durch nicht-ärztliches Personal für den Nachweis des Hepatitis-C-Virus und 31,1% planten die Einführung eines Hepatitis-C-Schnelltestangebots. Die Experteninterviews bestätigten die Akzeptanz der Gesetzesänderung.Schlussfolgerung Angesichts der kurzen Zeitspanne seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung kann die Umsetzungsrate als relativ hoch eingestuft werden. Es wird jedoch vermutet, dass hier eine Verzerrung in Richtung der Überschätzung vorliegt (positive Selbstselektion der teilnehmenden Einrichtungen, hohe Aufgeschlossenheit und Handlungsabsicht, institutioneller Mut). Der frühe Trend wird sich somit nicht linear fortsetzen. Flankierende Unterstützungsmaßnahmen zur Ausweitung der Umsetzung sowie ggf. Aufrechterhaltung des Schnelltestangebots sind deshalb notwendig. Langfristig angelegte Begleitforschung hierzu wird empfohlen.
KW - Infektionsschutzgesetz
KW - Niedrigschwellige Testangebote
KW - Hepatitis-C
KW - Schnelltests
KW - Nicht-ärztliches Personal
U2 - 10.1055/a-1837-1106
DO - 10.1055/a-1837-1106
M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz
VL - 23
SP - 141
EP - 149
JO - SUCHTTHERAPIE
JF - SUCHTTHERAPIE
SN - 1439-9903
IS - 03
ER -