Eineinhalb Jahre E-Scooter – Zwischenbilanz in Hamburg

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Eineinhalb Jahre E-Scooter – Zwischenbilanz in Hamburg : Teil 1: alkoholbedingte Auffälligkeiten im Straßenverkehr. / Kähler, Antonia; Püschel, Klaus; Ondruschka, Benjamin; Müller, Alexander; Iwersen-Bergmann, Stefanie; Sperhake, Jan-Peter; Heinemann, Axel; Fitzek, Antonia.

In: RECHTSMEDIZIN, Vol. 33, No. 2, 2023, p. 119-124.

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abstract = "Hintergrund: Seitdem im Juni 2019 Elektro-Scooter als urbanes Fortbewegungsmittel in Hamburg eingef{\"u}hrt wurden, wurde eine hohe Anzahl von Verst{\"o}{\ss}en gegen die geltenden Gesetze im Stra{\ss}enverkehr (StVG, StGB) bez{\"u}glich Alkoholkonsums durch E‑Scooter-Fahrer festgestellt.Ziel der Arbeit: Diese Studie hat zum Ziel, einen {\"U}berblick {\"u}ber Gef{\"a}hrdung des Stra{\ss}enverkehrs von E‑Scooter-Fahrern unter Alkoholeinfluss zu erlangen, deren Relevanz hinsichtlich anderer Verkehrsteilnehmergruppen aufzuzeigen und eine erste Zwischenbilanz in Bezug auf deren Frequenz nach eineinhalb Jahren zu ziehen.Material und Methoden: Die Daten der durch das Institut f{\"u}r Rechtsmedizin des Universit{\"a}tsklinikums Hamburg-Eppendorf zwischen dem 15.06.2019 und dem 31.12.2020 hinsichtlich ihrer Blutalkoholkonzentration untersuchten alkoholisierten E‑Scooter-Fahrer (n = 342) wurden bez{\"u}glich ihrer demografischen Informationen sowie der {\"a}rztlichen Untersuchungsergebnisse retrospektiv ausgewertet und in den Kontext mit der Gesamtzahl der Verst{\"o}{\ss}e gegen die Gesetze im Stra{\ss}enverkehr mit anschlie{\ss}ender Blutalkoholmessung gebracht.Ergebnisse: Insgesamt wurden 9,6 % der Gesamtzahl der Verst{\"o}{\ss}e gegen die Gesetze im Stra{\ss}enverkehr in Verbindung mit anschlie{\ss}ender Bestimmung der Blutalkoholkonzentration wurden von E‑Scooter-Fahrern ver{\"u}bt. 87,7 % der Untersuchten waren m{\"a}nnlich. Die Blutalkoholkonzentration lag bei 76,9 % der Untersuchten {\"u}ber der f{\"u}r eine absolute Fahrunt{\"u}chtigkeit beim Benutzen eines Pkw g{\"u}ltigen Grenze von 1,10 ‰. Eine H{\"a}ufung der F{\"a}lle war v. a. in den Nachtstunden sowie an den Wochenenden auff{\"a}llig.Aufgrund unpr{\"a}ziser Aufzeichnungen ist eine gewisse Dunkelziffer von E‑Scooter-Vorf{\"a}llen unter den nicht n{\"a}her bezeichneten Kraftfahrzeugen anzunehmen.Diskussion: Da E‑Scooter-Fahrer einen bedeutenden Anteil unter den alkoholisierten Verkehrsteilnehmern einnehmen und die Vorf{\"a}lle meist nachts und am Wochenende stattfanden, scheinen eine vermehrte Aufkl{\"a}rung {\"u}ber Gefahren bei Nutzung der E‑Scooter unter Alkoholeinfluss und ggf. ein Fahrverbot zu diesen Zeiten sinnvoll zu sein.",
author = "Antonia K{\"a}hler and Klaus P{\"u}schel and Benjamin Ondruschka and Alexander M{\"u}ller and Stefanie Iwersen-Bergmann and Jan-Peter Sperhake and Axel Heinemann and Antonia Fitzek",
note = "{\textcopyright} The Author(s) 2023.",
year = "2023",
doi = "10.1007/s00194-022-00601-0",
language = "Deutsch",
volume = "33",
pages = "119--124",
journal = "RECHTSMEDIZIN",
issn = "0937-9819",
publisher = "Springer",
number = "2",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Eineinhalb Jahre E-Scooter – Zwischenbilanz in Hamburg

T2 - Teil 1: alkoholbedingte Auffälligkeiten im Straßenverkehr

AU - Kähler, Antonia

AU - Püschel, Klaus

AU - Ondruschka, Benjamin

AU - Müller, Alexander

AU - Iwersen-Bergmann, Stefanie

AU - Sperhake, Jan-Peter

AU - Heinemann, Axel

AU - Fitzek, Antonia

N1 - © The Author(s) 2023.

PY - 2023

Y1 - 2023

N2 - Hintergrund: Seitdem im Juni 2019 Elektro-Scooter als urbanes Fortbewegungsmittel in Hamburg eingeführt wurden, wurde eine hohe Anzahl von Verstößen gegen die geltenden Gesetze im Straßenverkehr (StVG, StGB) bezüglich Alkoholkonsums durch E‑Scooter-Fahrer festgestellt.Ziel der Arbeit: Diese Studie hat zum Ziel, einen Überblick über Gefährdung des Straßenverkehrs von E‑Scooter-Fahrern unter Alkoholeinfluss zu erlangen, deren Relevanz hinsichtlich anderer Verkehrsteilnehmergruppen aufzuzeigen und eine erste Zwischenbilanz in Bezug auf deren Frequenz nach eineinhalb Jahren zu ziehen.Material und Methoden: Die Daten der durch das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zwischen dem 15.06.2019 und dem 31.12.2020 hinsichtlich ihrer Blutalkoholkonzentration untersuchten alkoholisierten E‑Scooter-Fahrer (n = 342) wurden bezüglich ihrer demografischen Informationen sowie der ärztlichen Untersuchungsergebnisse retrospektiv ausgewertet und in den Kontext mit der Gesamtzahl der Verstöße gegen die Gesetze im Straßenverkehr mit anschließender Blutalkoholmessung gebracht.Ergebnisse: Insgesamt wurden 9,6 % der Gesamtzahl der Verstöße gegen die Gesetze im Straßenverkehr in Verbindung mit anschließender Bestimmung der Blutalkoholkonzentration wurden von E‑Scooter-Fahrern verübt. 87,7 % der Untersuchten waren männlich. Die Blutalkoholkonzentration lag bei 76,9 % der Untersuchten über der für eine absolute Fahruntüchtigkeit beim Benutzen eines Pkw gültigen Grenze von 1,10 ‰. Eine Häufung der Fälle war v. a. in den Nachtstunden sowie an den Wochenenden auffällig.Aufgrund unpräziser Aufzeichnungen ist eine gewisse Dunkelziffer von E‑Scooter-Vorfällen unter den nicht näher bezeichneten Kraftfahrzeugen anzunehmen.Diskussion: Da E‑Scooter-Fahrer einen bedeutenden Anteil unter den alkoholisierten Verkehrsteilnehmern einnehmen und die Vorfälle meist nachts und am Wochenende stattfanden, scheinen eine vermehrte Aufklärung über Gefahren bei Nutzung der E‑Scooter unter Alkoholeinfluss und ggf. ein Fahrverbot zu diesen Zeiten sinnvoll zu sein.

AB - Hintergrund: Seitdem im Juni 2019 Elektro-Scooter als urbanes Fortbewegungsmittel in Hamburg eingeführt wurden, wurde eine hohe Anzahl von Verstößen gegen die geltenden Gesetze im Straßenverkehr (StVG, StGB) bezüglich Alkoholkonsums durch E‑Scooter-Fahrer festgestellt.Ziel der Arbeit: Diese Studie hat zum Ziel, einen Überblick über Gefährdung des Straßenverkehrs von E‑Scooter-Fahrern unter Alkoholeinfluss zu erlangen, deren Relevanz hinsichtlich anderer Verkehrsteilnehmergruppen aufzuzeigen und eine erste Zwischenbilanz in Bezug auf deren Frequenz nach eineinhalb Jahren zu ziehen.Material und Methoden: Die Daten der durch das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zwischen dem 15.06.2019 und dem 31.12.2020 hinsichtlich ihrer Blutalkoholkonzentration untersuchten alkoholisierten E‑Scooter-Fahrer (n = 342) wurden bezüglich ihrer demografischen Informationen sowie der ärztlichen Untersuchungsergebnisse retrospektiv ausgewertet und in den Kontext mit der Gesamtzahl der Verstöße gegen die Gesetze im Straßenverkehr mit anschließender Blutalkoholmessung gebracht.Ergebnisse: Insgesamt wurden 9,6 % der Gesamtzahl der Verstöße gegen die Gesetze im Straßenverkehr in Verbindung mit anschließender Bestimmung der Blutalkoholkonzentration wurden von E‑Scooter-Fahrern verübt. 87,7 % der Untersuchten waren männlich. Die Blutalkoholkonzentration lag bei 76,9 % der Untersuchten über der für eine absolute Fahruntüchtigkeit beim Benutzen eines Pkw gültigen Grenze von 1,10 ‰. Eine Häufung der Fälle war v. a. in den Nachtstunden sowie an den Wochenenden auffällig.Aufgrund unpräziser Aufzeichnungen ist eine gewisse Dunkelziffer von E‑Scooter-Vorfällen unter den nicht näher bezeichneten Kraftfahrzeugen anzunehmen.Diskussion: Da E‑Scooter-Fahrer einen bedeutenden Anteil unter den alkoholisierten Verkehrsteilnehmern einnehmen und die Vorfälle meist nachts und am Wochenende stattfanden, scheinen eine vermehrte Aufklärung über Gefahren bei Nutzung der E‑Scooter unter Alkoholeinfluss und ggf. ein Fahrverbot zu diesen Zeiten sinnvoll zu sein.

U2 - 10.1007/s00194-022-00601-0

DO - 10.1007/s00194-022-00601-0

M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz

C2 - 36624756

VL - 33

SP - 119

EP - 124

JO - RECHTSMEDIZIN

JF - RECHTSMEDIZIN

SN - 0937-9819

IS - 2

ER -