Eineinhalb Jahre E-Scooter – Zwischenbilanz in Hamburg
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Eineinhalb Jahre E-Scooter – Zwischenbilanz in Hamburg : Teil 1: alkoholbedingte Auffälligkeiten im Straßenverkehr. / Kähler, Antonia; Püschel, Klaus; Ondruschka, Benjamin; Müller, Alexander; Iwersen-Bergmann, Stefanie; Sperhake, Jan-Peter; Heinemann, Axel; Fitzek, Antonia.
in: RECHTSMEDIZIN, Jahrgang 33, Nr. 2, 2023, S. 119-124.Publikationen: SCORING: Beitrag in Fachzeitschrift/Zeitung › SCORING: Zeitschriftenaufsatz › Forschung › Begutachtung
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TY - JOUR
T1 - Eineinhalb Jahre E-Scooter – Zwischenbilanz in Hamburg
T2 - Teil 1: alkoholbedingte Auffälligkeiten im Straßenverkehr
AU - Kähler, Antonia
AU - Püschel, Klaus
AU - Ondruschka, Benjamin
AU - Müller, Alexander
AU - Iwersen-Bergmann, Stefanie
AU - Sperhake, Jan-Peter
AU - Heinemann, Axel
AU - Fitzek, Antonia
N1 - © The Author(s) 2023.
PY - 2023
Y1 - 2023
N2 - Hintergrund: Seitdem im Juni 2019 Elektro-Scooter als urbanes Fortbewegungsmittel in Hamburg eingeführt wurden, wurde eine hohe Anzahl von Verstößen gegen die geltenden Gesetze im Straßenverkehr (StVG, StGB) bezüglich Alkoholkonsums durch E‑Scooter-Fahrer festgestellt.Ziel der Arbeit: Diese Studie hat zum Ziel, einen Überblick über Gefährdung des Straßenverkehrs von E‑Scooter-Fahrern unter Alkoholeinfluss zu erlangen, deren Relevanz hinsichtlich anderer Verkehrsteilnehmergruppen aufzuzeigen und eine erste Zwischenbilanz in Bezug auf deren Frequenz nach eineinhalb Jahren zu ziehen.Material und Methoden: Die Daten der durch das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zwischen dem 15.06.2019 und dem 31.12.2020 hinsichtlich ihrer Blutalkoholkonzentration untersuchten alkoholisierten E‑Scooter-Fahrer (n = 342) wurden bezüglich ihrer demografischen Informationen sowie der ärztlichen Untersuchungsergebnisse retrospektiv ausgewertet und in den Kontext mit der Gesamtzahl der Verstöße gegen die Gesetze im Straßenverkehr mit anschließender Blutalkoholmessung gebracht.Ergebnisse: Insgesamt wurden 9,6 % der Gesamtzahl der Verstöße gegen die Gesetze im Straßenverkehr in Verbindung mit anschließender Bestimmung der Blutalkoholkonzentration wurden von E‑Scooter-Fahrern verübt. 87,7 % der Untersuchten waren männlich. Die Blutalkoholkonzentration lag bei 76,9 % der Untersuchten über der für eine absolute Fahruntüchtigkeit beim Benutzen eines Pkw gültigen Grenze von 1,10 ‰. Eine Häufung der Fälle war v. a. in den Nachtstunden sowie an den Wochenenden auffällig.Aufgrund unpräziser Aufzeichnungen ist eine gewisse Dunkelziffer von E‑Scooter-Vorfällen unter den nicht näher bezeichneten Kraftfahrzeugen anzunehmen.Diskussion: Da E‑Scooter-Fahrer einen bedeutenden Anteil unter den alkoholisierten Verkehrsteilnehmern einnehmen und die Vorfälle meist nachts und am Wochenende stattfanden, scheinen eine vermehrte Aufklärung über Gefahren bei Nutzung der E‑Scooter unter Alkoholeinfluss und ggf. ein Fahrverbot zu diesen Zeiten sinnvoll zu sein.
AB - Hintergrund: Seitdem im Juni 2019 Elektro-Scooter als urbanes Fortbewegungsmittel in Hamburg eingeführt wurden, wurde eine hohe Anzahl von Verstößen gegen die geltenden Gesetze im Straßenverkehr (StVG, StGB) bezüglich Alkoholkonsums durch E‑Scooter-Fahrer festgestellt.Ziel der Arbeit: Diese Studie hat zum Ziel, einen Überblick über Gefährdung des Straßenverkehrs von E‑Scooter-Fahrern unter Alkoholeinfluss zu erlangen, deren Relevanz hinsichtlich anderer Verkehrsteilnehmergruppen aufzuzeigen und eine erste Zwischenbilanz in Bezug auf deren Frequenz nach eineinhalb Jahren zu ziehen.Material und Methoden: Die Daten der durch das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zwischen dem 15.06.2019 und dem 31.12.2020 hinsichtlich ihrer Blutalkoholkonzentration untersuchten alkoholisierten E‑Scooter-Fahrer (n = 342) wurden bezüglich ihrer demografischen Informationen sowie der ärztlichen Untersuchungsergebnisse retrospektiv ausgewertet und in den Kontext mit der Gesamtzahl der Verstöße gegen die Gesetze im Straßenverkehr mit anschließender Blutalkoholmessung gebracht.Ergebnisse: Insgesamt wurden 9,6 % der Gesamtzahl der Verstöße gegen die Gesetze im Straßenverkehr in Verbindung mit anschließender Bestimmung der Blutalkoholkonzentration wurden von E‑Scooter-Fahrern verübt. 87,7 % der Untersuchten waren männlich. Die Blutalkoholkonzentration lag bei 76,9 % der Untersuchten über der für eine absolute Fahruntüchtigkeit beim Benutzen eines Pkw gültigen Grenze von 1,10 ‰. Eine Häufung der Fälle war v. a. in den Nachtstunden sowie an den Wochenenden auffällig.Aufgrund unpräziser Aufzeichnungen ist eine gewisse Dunkelziffer von E‑Scooter-Vorfällen unter den nicht näher bezeichneten Kraftfahrzeugen anzunehmen.Diskussion: Da E‑Scooter-Fahrer einen bedeutenden Anteil unter den alkoholisierten Verkehrsteilnehmern einnehmen und die Vorfälle meist nachts und am Wochenende stattfanden, scheinen eine vermehrte Aufklärung über Gefahren bei Nutzung der E‑Scooter unter Alkoholeinfluss und ggf. ein Fahrverbot zu diesen Zeiten sinnvoll zu sein.
U2 - 10.1007/s00194-022-00601-0
DO - 10.1007/s00194-022-00601-0
M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz
C2 - 36624756
VL - 33
SP - 119
EP - 124
JO - RECHTSMEDIZIN
JF - RECHTSMEDIZIN
SN - 0937-9819
IS - 2
ER -