Opioidsubstitutionstherapie im Rahmen der neuen Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung aus Sicht von Apothekerinnen und Apothekern
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Opioidsubstitutionstherapie im Rahmen der neuen Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung aus Sicht von Apothekerinnen und Apothekern. / Kuhn, Silke; Lehmann, Kirsten; Schulte, Bernd; Verthein, Uwe.
in: Z EVIDENZ FORTBILD Q, Jahrgang 168, 02.2022, S. 57-64.Publikationen: SCORING: Beitrag in Fachzeitschrift/Zeitung › SCORING: Zeitschriftenaufsatz › Forschung › Begutachtung
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TY - JOUR
T1 - Opioidsubstitutionstherapie im Rahmen der neuen Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung aus Sicht von Apothekerinnen und Apothekern
AU - Kuhn, Silke
AU - Lehmann, Kirsten
AU - Schulte, Bernd
AU - Verthein, Uwe
N1 - Copyright © 2022. Published by Elsevier GmbH.
PY - 2022/2
Y1 - 2022/2
N2 - HintergrundDie Opioidsubstitutionstherapie (OST) hat sich als wichtigste Therapieoption zur Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Belastungen von Menschen mit einer Opioidabhängigkeit etabliert. Im Rahmen der OST beliefern Apotheken nicht nur substituierende Arztpraxen oder Ambulanzen mit den entsprechenden Substanzen, sondern vergeben diese auch an Substituierte (Sichtvergabe) oder beliefern Rezepte zur eigenverantwortlichen Einnahme. Vor dem Hintergrund von ärztlichen Versorgungslücken wird die Bedeutung von Apotheken für eine flächendeckende Versorgung von Substitutionspatient*innen zukünftig weiter zunehmen. Mit der 3. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (3. BtMVVÄndV) wurden 2017 umfassende Reformen der Rahmenbedingungen der OST verabschiedet. Dieser Beitrag untersucht die Auswirkung dieser Reformen aus der Perspektive der Apotheker*innen.MethodeIm Zeitraum von November 2020 bis März 2021 wurden in den Bundesländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern Apotheker*innen von ihren Landesapothekerkammern über die Onlinestudie informiert. Es konnten 480 Fragebögen ausgewertet werden. Dabei wird zwischen Apotheker*innen, die aktuell in die OST einbezogen sind (54,2%), Apotheker*innen, die früher einbezogen waren (21,4%) sowie jenen, die noch nie in die OST einbezogen waren (24,4%), differenziert.ErgebnisseFür die in die OST einbezogenen Apotheker*innen hat die 3. BtMVVÄndV keine positiven Veränderungen bewirkt. 97,9% der Apotheker*innen wünschen sich eine Vergütung der Sichtvergabe analog zur Vergabe in Arztpraxen. Sogenannte Mischrezepte (Verordnung von Take-Home-Dosis und zwischenzeitliche Sichtvergabe auf einem Rezept) erhöhen den organisatorischen Aufwand und werden von einem Viertel der Apotheker*innen abgelehnt. Kritische Situationen oder Probleme mit den Substituierten in der Apotheke wurden von nicht einbezogenen Apotheker*innen deutlich überschätzt. Während lediglich 2,0% der in die OST einbezogenen Apotheker*innen Drogennotfälle berichteten, wurden diese von 23,1% der nicht einbezogenen Apotheker*innen befürchtet. 39,3% der nicht einbezogenen Apotheker*innen würden sich durch gezielte Ansprache zu einer Teilnahme motivieren lassen. 73,9% der aktuell in die OST einbezogenen Apotheker*innen könnten noch weitere substituierte Opioidabhängige per Sichtvergabe versorgen.SchlussfolgerungenDie 3. BtMVVÄndV hat auf die Situation und die Bereitschaft der Apotheker*innen zum Einbezug in die Substitutionsbehandlung offensichtlich keinen Einfluss. Damit Apotheker*innen weiterhin aktiv an der OST teilnehmen und neue substituierende Apotheken gewonnen werden können, ist eine grundsätzliche Aufwertung ihrer Bedeutung notwendig. Dazu gehört nicht zuletzt die Finanzierung der durch Apotheker*innen vorgenommenen Sichtvergabe von Substitutionsmitteln. Eine Zunahme von Kenntnissen über die OST, Veränderungen der Einstellungen gegenüber Opioidabhängigen sowie Kontaktängste könnten durch Aufklärungen und Schulungen verändert werden.Abstract
AB - HintergrundDie Opioidsubstitutionstherapie (OST) hat sich als wichtigste Therapieoption zur Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Belastungen von Menschen mit einer Opioidabhängigkeit etabliert. Im Rahmen der OST beliefern Apotheken nicht nur substituierende Arztpraxen oder Ambulanzen mit den entsprechenden Substanzen, sondern vergeben diese auch an Substituierte (Sichtvergabe) oder beliefern Rezepte zur eigenverantwortlichen Einnahme. Vor dem Hintergrund von ärztlichen Versorgungslücken wird die Bedeutung von Apotheken für eine flächendeckende Versorgung von Substitutionspatient*innen zukünftig weiter zunehmen. Mit der 3. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (3. BtMVVÄndV) wurden 2017 umfassende Reformen der Rahmenbedingungen der OST verabschiedet. Dieser Beitrag untersucht die Auswirkung dieser Reformen aus der Perspektive der Apotheker*innen.MethodeIm Zeitraum von November 2020 bis März 2021 wurden in den Bundesländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern Apotheker*innen von ihren Landesapothekerkammern über die Onlinestudie informiert. Es konnten 480 Fragebögen ausgewertet werden. Dabei wird zwischen Apotheker*innen, die aktuell in die OST einbezogen sind (54,2%), Apotheker*innen, die früher einbezogen waren (21,4%) sowie jenen, die noch nie in die OST einbezogen waren (24,4%), differenziert.ErgebnisseFür die in die OST einbezogenen Apotheker*innen hat die 3. BtMVVÄndV keine positiven Veränderungen bewirkt. 97,9% der Apotheker*innen wünschen sich eine Vergütung der Sichtvergabe analog zur Vergabe in Arztpraxen. Sogenannte Mischrezepte (Verordnung von Take-Home-Dosis und zwischenzeitliche Sichtvergabe auf einem Rezept) erhöhen den organisatorischen Aufwand und werden von einem Viertel der Apotheker*innen abgelehnt. Kritische Situationen oder Probleme mit den Substituierten in der Apotheke wurden von nicht einbezogenen Apotheker*innen deutlich überschätzt. Während lediglich 2,0% der in die OST einbezogenen Apotheker*innen Drogennotfälle berichteten, wurden diese von 23,1% der nicht einbezogenen Apotheker*innen befürchtet. 39,3% der nicht einbezogenen Apotheker*innen würden sich durch gezielte Ansprache zu einer Teilnahme motivieren lassen. 73,9% der aktuell in die OST einbezogenen Apotheker*innen könnten noch weitere substituierte Opioidabhängige per Sichtvergabe versorgen.SchlussfolgerungenDie 3. BtMVVÄndV hat auf die Situation und die Bereitschaft der Apotheker*innen zum Einbezug in die Substitutionsbehandlung offensichtlich keinen Einfluss. Damit Apotheker*innen weiterhin aktiv an der OST teilnehmen und neue substituierende Apotheken gewonnen werden können, ist eine grundsätzliche Aufwertung ihrer Bedeutung notwendig. Dazu gehört nicht zuletzt die Finanzierung der durch Apotheker*innen vorgenommenen Sichtvergabe von Substitutionsmitteln. Eine Zunahme von Kenntnissen über die OST, Veränderungen der Einstellungen gegenüber Opioidabhängigen sowie Kontaktängste könnten durch Aufklärungen und Schulungen verändert werden.Abstract
KW - Analgesics, Opioid/therapeutic use
KW - Drug Prescriptions
KW - Germany
KW - Humans
KW - Narcotics/therapeutic use
KW - Pharmaceutical Preparations
KW - Pharmacists
U2 - 10.1016/j.zefq.2021.10.003
DO - 10.1016/j.zefq.2021.10.003
M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz
C2 - 34955439
VL - 168
SP - 57
EP - 64
JO - Z EVIDENZ FORTBILD Q
JF - Z EVIDENZ FORTBILD Q
SN - 1865-9217
ER -