Medizinrechtsprechung hat zahlreiche Schnittstellen mit gesundheitsökonomischen Fragen. Während die direkte Induktion von prozessualem Aufwand und der damit verbundenen Folgen meist Gegenstand des jeweiligen Richterrechts ist, werden durch Strukturanforderungen ausgelöste gesundheitsökonomische Folgen selten berücksichtigt. Dies führt bei Leistungserbringern zu Zielkonflikten und Priorisierungserfordernissen, die unter anderem durch generationsbedingte Sichtweisen geprägt sind. Statt gesamtgesellschaftlicher Konsensbildung über das Verhältnis von Leistungserwartungen, deren Finanzierbarkeit sowie gesellschaftlicher Umsetzbarkeit werden wesentliche Entscheidungsfindungen dem Richterrecht überlassen. Nachhaltig zu fordern ist eine entsprechende breite und nicht nur parteipolitisch getragene Diskussion auf allen gesellschaftlichen Ebenen, um Funktionsfähigkeit und Qualitätsanspruch des Gesundheitswesens nachhaltig zu sichern.