Vergiftungen durch Suchtstoffe, Laboruntersuchungen und rechtsmedizinische Todesfallaufklärung bei Vergiftungen
Standard
Vergiftungen durch Suchtstoffe, Laboruntersuchungen und rechtsmedizinische Todesfallaufklärung bei Vergiftungen. / Iwersen-Bergmann, Stefanie; Andresen-Streichert, Hilke.
In: BUNDESGESUNDHEITSBLA, Vol. 62, No. 11, 11.2019, p. 1362-1369.Research output: SCORING: Contribution to journal › SCORING: Review article › Research
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RIS
TY - JOUR
T1 - Vergiftungen durch Suchtstoffe, Laboruntersuchungen und rechtsmedizinische Todesfallaufklärung bei Vergiftungen
AU - Iwersen-Bergmann, Stefanie
AU - Andresen-Streichert, Hilke
PY - 2019/11
Y1 - 2019/11
N2 - Klinisch-toxikologische Untersuchungen sind für die Erkennung und Einschätzung der Schwere fraglicher Suchtstoffintoxikationen sehr hilfreich. In einigen Fällen entwickelt sich ein zunächst klinischer Vergiftungsfall im weiteren Verlauf der Aufklärung zu einem Fall mit forensischer Relevanz, etwa bei absichtlicher Substanzbeibringung, z. B. von Knock-out(K. o.)-Mitteln oder in Mordabsicht, oder bei Vorliegen einer Intoxikation im Zusammenhang mit einer anderen Straftat, z. B. Drogen im Straßenverkehr, Körperverletzung und Drogenverkauf.In diesem Beitrag werden verschiedene Suchtstoffe wie Alkohol, K. o.-Mittel, klassische illegale Drogen, Drogenersatzstoffe, Medikamente und neue psychoaktive Substanzen (NPS) mit ihren Besonderheiten und Problematiken bei der analytischen Erfassung in klinischen und forensischen Fällen erläutert. Die verwendeten Informationen entstammen Daten aus dem eigenen Untersuchungsgut und Daten aus der Literatur.Das Spektrum der Suchtmittel hat sich innerhalb der letzten Jahre deutlich gewandelt. Während für Alkohol und die klassischen Missbrauchsdrogen etablierte Methoden zum Nachweis zur Verfügung stehen, lassen sich neuere Suchtstoffe und auch Medikamente mit Missbrauchspotenzial mit den herkömmlichen Methoden der Immunchemie in Kombination mit chromatografischen Verfahren wie Gaschromatografie-Massenspektrometrie (GC-MS) oder Hochdruckflüssigchromatografie (HPLC) gar nicht oder nicht ausreichend sicher nachweisen.Eine Verbesserung der messtechnischen Ausstattung für spezialisierte Labore ist notwendig, um auch weiterhin Patienten adäquat versorgen und Straftaten aufklären zu können. Im Sinne der Rechtssicherheit ist es wichtig, dass ein Täter im Falle der Beibringung einer Fremdsubstanz an ein Opfer davon ausgehen muss, dass diese auch nachgewiesen werden kann. Auch im Hinblick auf die Verlässlichkeit offiziell angegebener Prävalenzdaten von Suchtstoffen bei Drogentodesfällen sollte eine höhere Sicherheit bei der Erfassung aller relevanten Substanzen angestrebt werden.
AB - Klinisch-toxikologische Untersuchungen sind für die Erkennung und Einschätzung der Schwere fraglicher Suchtstoffintoxikationen sehr hilfreich. In einigen Fällen entwickelt sich ein zunächst klinischer Vergiftungsfall im weiteren Verlauf der Aufklärung zu einem Fall mit forensischer Relevanz, etwa bei absichtlicher Substanzbeibringung, z. B. von Knock-out(K. o.)-Mitteln oder in Mordabsicht, oder bei Vorliegen einer Intoxikation im Zusammenhang mit einer anderen Straftat, z. B. Drogen im Straßenverkehr, Körperverletzung und Drogenverkauf.In diesem Beitrag werden verschiedene Suchtstoffe wie Alkohol, K. o.-Mittel, klassische illegale Drogen, Drogenersatzstoffe, Medikamente und neue psychoaktive Substanzen (NPS) mit ihren Besonderheiten und Problematiken bei der analytischen Erfassung in klinischen und forensischen Fällen erläutert. Die verwendeten Informationen entstammen Daten aus dem eigenen Untersuchungsgut und Daten aus der Literatur.Das Spektrum der Suchtmittel hat sich innerhalb der letzten Jahre deutlich gewandelt. Während für Alkohol und die klassischen Missbrauchsdrogen etablierte Methoden zum Nachweis zur Verfügung stehen, lassen sich neuere Suchtstoffe und auch Medikamente mit Missbrauchspotenzial mit den herkömmlichen Methoden der Immunchemie in Kombination mit chromatografischen Verfahren wie Gaschromatografie-Massenspektrometrie (GC-MS) oder Hochdruckflüssigchromatografie (HPLC) gar nicht oder nicht ausreichend sicher nachweisen.Eine Verbesserung der messtechnischen Ausstattung für spezialisierte Labore ist notwendig, um auch weiterhin Patienten adäquat versorgen und Straftaten aufklären zu können. Im Sinne der Rechtssicherheit ist es wichtig, dass ein Täter im Falle der Beibringung einer Fremdsubstanz an ein Opfer davon ausgehen muss, dass diese auch nachgewiesen werden kann. Auch im Hinblick auf die Verlässlichkeit offiziell angegebener Prävalenzdaten von Suchtstoffen bei Drogentodesfällen sollte eine höhere Sicherheit bei der Erfassung aller relevanten Substanzen angestrebt werden.
KW - Germany
KW - Humans
KW - Narcotics/poisoning
KW - Poisoning
KW - Prevalence
KW - Reproducibility of Results
KW - Substance-Related Disorders
U2 - 10.1007/s00103-019-03027-4
DO - 10.1007/s00103-019-03027-4
M3 - SCORING: Review
C2 - 31602509
VL - 62
SP - 1362
EP - 1369
JO - BUNDESGESUNDHEITSBLA
JF - BUNDESGESUNDHEITSBLA
SN - 1436-9990
IS - 11
ER -