Relevanz und Auswirkungen der 3. BtMVVÄndV für die Opioidsubstitutionstherapie

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Relevanz und Auswirkungen der 3. BtMVVÄndV für die Opioidsubstitutionstherapie : Ergebnisse einer qualitativen Befragung von substituierenden Ärztinnen und Ärzten. / Lehmann, Kirsten; Kuhn, Silke; Schulte, Bernd; Verthein, Uwe.

In: SUCHTTHERAPIE, Vol. 23, No. 01, 2022, p. 33-43.

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title = "Relevanz und Auswirkungen der 3. BtMVV{\"A}ndV f{\"u}r die Opioidsubstitutionstherapie: Ergebnisse einer qualitativen Befragung von substituierenden {\"A}rztinnen und {\"A}rzten",
abstract = "Hintergrund Die Opioidsubstitutionstherapie (OST) ist in Deutschland die wichtigste Therapieoption zur Behandlung der Opioidabh{\"a}ngigkeit. Trotz ihrer Effektivit{\"a}t limitieren strukturelle Rahmenbedingungen und die Zur{\"u}ckhaltung v. a. j{\"u}ngerer {\"A}rztInnen, die Substitution anzubieten oder fortzuf{\"u}hren, die Ausweitung dieser Behandlung. Mit der 3. Verordnung zur {\"A}nderung der Bet{\"a}ubungsmittel-Verschreibungsverordnung (3. BtMVV{\"A}ndV) wurden 2017 umfassende Reformen der Rahmenbedingungen der Opioidsubstitutionstherapie verabschiedet. In dem vorliegenden Artikel werden die Ergebnisse leitfadengest{\"u}tzter Interviews mit substituierenden {\"A}rztInnen als ein Bestandteil einer umfassenden Evaluation dieser {\"A}nderungen vorgestellt.Methode Im Zeitraum zwischen Dezember 2019 bis April 2020 wurden in den deutschen Bundesl{\"a}ndern Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern insgesamt 31 qualitative Interviews mit substituierenden {\"A}rztInnen gef{\"u}hrt. Der Interviewleitfaden beinhaltete Fragen zu den in der 3. BtMVV{\"A}ndV beschlossenen Neuerungen, zu strukturellen Voraussetzungen sowie Vorstellungen f{\"u}r eine zuk{\"u}nftige Gestaltung der Opioidsubstitutionstherapie.Ergebnisse Das Durchschnittsalter der interviewten {\"A}rztInnen lag bei 58,5 Jahren, 77,4% waren m{\"a}nnlich und 54,8% konsiliarisch t{\"a}tig. Die Ver{\"a}nderungen der Substitutionsrichtlinie werden {\"u}berwiegend positiv bewertet; bezogen auf die praktische Relevanz bestehen jedoch bundeslandbezogene Unterschiede. Eine hohe praktische Relevanz wird der Ausdehnung der Take-Home-Verordnung auf 30 Tage, der Ausnahme vom Sichtbezug auf 5 Tage sowie dem ver{\"a}nderten Umgang mit Beikonsum zugeschrieben. Von untergeordneter Bedeutung ist die M{\"o}glichkeit, nunmehr 10 anstatt 3 PatientInnen unter der Konsiliarregelung behandeln zu d{\"u}rfen.Schlussfolgerungen Die ver{\"a}nderten Vorschriften d{\"u}rften nicht ausreichen, um neue {\"A}rztInnen f{\"u}r die Opioidsubstitutionstherapie zu gewinnen. Kooperationen mit Apotheken, Pflegeeinrichtungen und staatlichen Institutionen werden zuk{\"u}nftig an Bedeutung gewinnen. Ferner ist eine Unterst{\"u}tzung niedergelassener {\"A}rztInnen durch Substitutionsambulanzen, Psychiatrische Institutsambulanzen sowie Bezirkskrankenh{\"a}user erforderlich. Der Behandlung von Abh{\"a}ngigkeitserkrankungen sollte in der Ausbildung von MedizinerInnen ein gr{\"o}{\ss}erer Stellenwert zukommen.",
author = "Kirsten Lehmann and Silke Kuhn and Bernd Schulte and Uwe Verthein",
year = "2022",
doi = "10.1055/a-1330-6349",
language = "Deutsch",
volume = "23",
pages = "33--43",
journal = "SUCHTTHERAPIE",
issn = "1439-9903",
publisher = "Georg Thieme Verlag KG",
number = "01",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Relevanz und Auswirkungen der 3. BtMVVÄndV für die Opioidsubstitutionstherapie

T2 - Ergebnisse einer qualitativen Befragung von substituierenden Ärztinnen und Ärzten

AU - Lehmann, Kirsten

AU - Kuhn, Silke

AU - Schulte, Bernd

AU - Verthein, Uwe

PY - 2022

Y1 - 2022

N2 - Hintergrund Die Opioidsubstitutionstherapie (OST) ist in Deutschland die wichtigste Therapieoption zur Behandlung der Opioidabhängigkeit. Trotz ihrer Effektivität limitieren strukturelle Rahmenbedingungen und die Zurückhaltung v. a. jüngerer ÄrztInnen, die Substitution anzubieten oder fortzuführen, die Ausweitung dieser Behandlung. Mit der 3. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (3. BtMVVÄndV) wurden 2017 umfassende Reformen der Rahmenbedingungen der Opioidsubstitutionstherapie verabschiedet. In dem vorliegenden Artikel werden die Ergebnisse leitfadengestützter Interviews mit substituierenden ÄrztInnen als ein Bestandteil einer umfassenden Evaluation dieser Änderungen vorgestellt.Methode Im Zeitraum zwischen Dezember 2019 bis April 2020 wurden in den deutschen Bundesländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern insgesamt 31 qualitative Interviews mit substituierenden ÄrztInnen geführt. Der Interviewleitfaden beinhaltete Fragen zu den in der 3. BtMVVÄndV beschlossenen Neuerungen, zu strukturellen Voraussetzungen sowie Vorstellungen für eine zukünftige Gestaltung der Opioidsubstitutionstherapie.Ergebnisse Das Durchschnittsalter der interviewten ÄrztInnen lag bei 58,5 Jahren, 77,4% waren männlich und 54,8% konsiliarisch tätig. Die Veränderungen der Substitutionsrichtlinie werden überwiegend positiv bewertet; bezogen auf die praktische Relevanz bestehen jedoch bundeslandbezogene Unterschiede. Eine hohe praktische Relevanz wird der Ausdehnung der Take-Home-Verordnung auf 30 Tage, der Ausnahme vom Sichtbezug auf 5 Tage sowie dem veränderten Umgang mit Beikonsum zugeschrieben. Von untergeordneter Bedeutung ist die Möglichkeit, nunmehr 10 anstatt 3 PatientInnen unter der Konsiliarregelung behandeln zu dürfen.Schlussfolgerungen Die veränderten Vorschriften dürften nicht ausreichen, um neue ÄrztInnen für die Opioidsubstitutionstherapie zu gewinnen. Kooperationen mit Apotheken, Pflegeeinrichtungen und staatlichen Institutionen werden zukünftig an Bedeutung gewinnen. Ferner ist eine Unterstützung niedergelassener ÄrztInnen durch Substitutionsambulanzen, Psychiatrische Institutsambulanzen sowie Bezirkskrankenhäuser erforderlich. Der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen sollte in der Ausbildung von MedizinerInnen ein größerer Stellenwert zukommen.

AB - Hintergrund Die Opioidsubstitutionstherapie (OST) ist in Deutschland die wichtigste Therapieoption zur Behandlung der Opioidabhängigkeit. Trotz ihrer Effektivität limitieren strukturelle Rahmenbedingungen und die Zurückhaltung v. a. jüngerer ÄrztInnen, die Substitution anzubieten oder fortzuführen, die Ausweitung dieser Behandlung. Mit der 3. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (3. BtMVVÄndV) wurden 2017 umfassende Reformen der Rahmenbedingungen der Opioidsubstitutionstherapie verabschiedet. In dem vorliegenden Artikel werden die Ergebnisse leitfadengestützter Interviews mit substituierenden ÄrztInnen als ein Bestandteil einer umfassenden Evaluation dieser Änderungen vorgestellt.Methode Im Zeitraum zwischen Dezember 2019 bis April 2020 wurden in den deutschen Bundesländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern insgesamt 31 qualitative Interviews mit substituierenden ÄrztInnen geführt. Der Interviewleitfaden beinhaltete Fragen zu den in der 3. BtMVVÄndV beschlossenen Neuerungen, zu strukturellen Voraussetzungen sowie Vorstellungen für eine zukünftige Gestaltung der Opioidsubstitutionstherapie.Ergebnisse Das Durchschnittsalter der interviewten ÄrztInnen lag bei 58,5 Jahren, 77,4% waren männlich und 54,8% konsiliarisch tätig. Die Veränderungen der Substitutionsrichtlinie werden überwiegend positiv bewertet; bezogen auf die praktische Relevanz bestehen jedoch bundeslandbezogene Unterschiede. Eine hohe praktische Relevanz wird der Ausdehnung der Take-Home-Verordnung auf 30 Tage, der Ausnahme vom Sichtbezug auf 5 Tage sowie dem veränderten Umgang mit Beikonsum zugeschrieben. Von untergeordneter Bedeutung ist die Möglichkeit, nunmehr 10 anstatt 3 PatientInnen unter der Konsiliarregelung behandeln zu dürfen.Schlussfolgerungen Die veränderten Vorschriften dürften nicht ausreichen, um neue ÄrztInnen für die Opioidsubstitutionstherapie zu gewinnen. Kooperationen mit Apotheken, Pflegeeinrichtungen und staatlichen Institutionen werden zukünftig an Bedeutung gewinnen. Ferner ist eine Unterstützung niedergelassener ÄrztInnen durch Substitutionsambulanzen, Psychiatrische Institutsambulanzen sowie Bezirkskrankenhäuser erforderlich. Der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen sollte in der Ausbildung von MedizinerInnen ein größerer Stellenwert zukommen.

U2 - 10.1055/a-1330-6349

DO - 10.1055/a-1330-6349

M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz

VL - 23

SP - 33

EP - 43

JO - SUCHTTHERAPIE

JF - SUCHTTHERAPIE

SN - 1439-9903

IS - 01

ER -