Methoden der patientenrelevanten Nutzenbewertung in der Juckreiztherapie - was ko¨nnen wir aus dem AMNOG ableiten?
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Methoden der patientenrelevanten Nutzenbewertung in der Juckreiztherapie - was ko¨nnen wir aus dem AMNOG ableiten? / Blome, Christine; Augustin, Matthias.
In: J DTSCH DERMATOL GES, Vol. 11, No. Supplement 2, AKS07/06, 05.2014, p. 9-10.Research output: SCORING: Contribution to journal › Conference abstract in journal › Research › peer-review
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TY - JOUR
T1 - Methoden der patientenrelevanten Nutzenbewertung in der Juckreiztherapie - was ko¨nnen wir aus dem AMNOG ableiten?
AU - Blome, Christine
AU - Augustin, Matthias
PY - 2014/5
Y1 - 2014/5
N2 - Im Zulassungsverfahren für Arzneimittel m€ussen die Hersteller bereits seit Langem die Wirksamkeit und Sicherheit einer Therapie belegen. Den Nutzens verschiedener Therapieoptionen zu beurteilen und gemeinsam mit dem Patienten die optimale Behandlungsstrategie zu entwickeln, war hingegen lange Zeit allein die Aufgabe des behandelnden Arztes. Seit Inkrafttreten des AMNOG (Arzneimittelneuordnungsgesetz) im Januar 2011 bewertet nun der GBA (Gemeinsame Bundesausschuss) mit Unterstützung des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) den Therapienutzen anhand wissenschaftlicher Evidenz. Sieht der GBA dabei einen Zusatznutzen im Vergleich zu bereits zugelassenen Vergleichstherapien als belegt an, führt dies zu einer ho¨ heren Kostenerstattung für das betreffende Medikament. In der Nutzenbewertung muss insbesondere auch ein patientenrelevanter Nutzen belegt werden, was in der Regel eine Bewertung durch die Patienten selbst voraussetzt. Der Nutzen einer Juckreiztherapie muss also anhand von so genannten “Patient Reported
AB - Im Zulassungsverfahren für Arzneimittel m€ussen die Hersteller bereits seit Langem die Wirksamkeit und Sicherheit einer Therapie belegen. Den Nutzens verschiedener Therapieoptionen zu beurteilen und gemeinsam mit dem Patienten die optimale Behandlungsstrategie zu entwickeln, war hingegen lange Zeit allein die Aufgabe des behandelnden Arztes. Seit Inkrafttreten des AMNOG (Arzneimittelneuordnungsgesetz) im Januar 2011 bewertet nun der GBA (Gemeinsame Bundesausschuss) mit Unterstützung des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) den Therapienutzen anhand wissenschaftlicher Evidenz. Sieht der GBA dabei einen Zusatznutzen im Vergleich zu bereits zugelassenen Vergleichstherapien als belegt an, führt dies zu einer ho¨ heren Kostenerstattung für das betreffende Medikament. In der Nutzenbewertung muss insbesondere auch ein patientenrelevanter Nutzen belegt werden, was in der Regel eine Bewertung durch die Patienten selbst voraussetzt. Der Nutzen einer Juckreiztherapie muss also anhand von so genannten “Patient Reported
M3 - Konferenz-Abstract in Fachzeitschrift
VL - 11
SP - 9
EP - 10
JO - J DTSCH DERMATOL GES
JF - J DTSCH DERMATOL GES
SN - 1610-0379
IS - Supplement 2
M1 - AKS07/06
ER -