Indirekte Orbitafrakturen nach okzipitalem Trauma (Geserick-Zeichen)
Standard
Indirekte Orbitafrakturen nach okzipitalem Trauma (Geserick-Zeichen). / Gerling, Moritz; Ondruschka, Benjamin; Kniep, Inga; Anders-Lohner, Sven.
In: RECHTSMEDIZIN, Vol. 33, No. 6, 2023, p. 479 - 483.Research output: SCORING: Contribution to journal › Case report › Research › peer-review
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RIS
TY - JOUR
T1 - Indirekte Orbitafrakturen nach okzipitalem Trauma (Geserick-Zeichen)
AU - Gerling, Moritz
AU - Ondruschka, Benjamin
AU - Kniep, Inga
AU - Anders-Lohner, Sven
N1 - Kasuistik
PY - 2023
Y1 - 2023
N2 - Eine 41-jährige Frau wurde am Morgen bewusstlos im Bett einer Pflegeeinrichtung aufgefunden. Bei Aufnahme ins Krankenhaus wurden ein Brillenhämatom, eine okzipitale Kalottenfraktur, beidseitige Orbitafrakturen, frontal betonte Subarachnoidalblutungen und Hirnkontusionen festgestellt. Die Prognose galt als infaust. Klinisch wurde aufgrund des Verletzungsbildes eine mehrfache Gewalteinwirkung angenommen und die Polizei benachrichtigt. Zum Ausschluss eines Fremdverschuldens wurde eine rechtsmedizinische Untersuchung beauftragt. Als äußerlich sichtbare Kopfschwartenverletzung wurde eine frische Schürfung am Hinterkopf festgestellt. Die klinischen Feststellungen wurden in einer eigenen forensischen Befundung des kranialen CT bestätigt. Seitens der Ermittlungsbehörden gab es keine Anhaltspunkte für eine Fremdbeibringung. In der Zusammenschau der polizeilichen Ermittlungsergebnisse und der klinischen sowie rechtsmedizinischen Befunde war von einem Sturzereignis mit okzipitalem Anprall und indirekten beidseitigen Orbitafrakturen auszugehen. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um die erst zweite Mitteilung des sog. Geserick-Zeichens aus dem Bereich der klinischen Rechtsmedizin.
AB - Eine 41-jährige Frau wurde am Morgen bewusstlos im Bett einer Pflegeeinrichtung aufgefunden. Bei Aufnahme ins Krankenhaus wurden ein Brillenhämatom, eine okzipitale Kalottenfraktur, beidseitige Orbitafrakturen, frontal betonte Subarachnoidalblutungen und Hirnkontusionen festgestellt. Die Prognose galt als infaust. Klinisch wurde aufgrund des Verletzungsbildes eine mehrfache Gewalteinwirkung angenommen und die Polizei benachrichtigt. Zum Ausschluss eines Fremdverschuldens wurde eine rechtsmedizinische Untersuchung beauftragt. Als äußerlich sichtbare Kopfschwartenverletzung wurde eine frische Schürfung am Hinterkopf festgestellt. Die klinischen Feststellungen wurden in einer eigenen forensischen Befundung des kranialen CT bestätigt. Seitens der Ermittlungsbehörden gab es keine Anhaltspunkte für eine Fremdbeibringung. In der Zusammenschau der polizeilichen Ermittlungsergebnisse und der klinischen sowie rechtsmedizinischen Befunde war von einem Sturzereignis mit okzipitalem Anprall und indirekten beidseitigen Orbitafrakturen auszugehen. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um die erst zweite Mitteilung des sog. Geserick-Zeichens aus dem Bereich der klinischen Rechtsmedizin.
U2 - 10.1007/s00194-023-00631-2
DO - 10.1007/s00194-023-00631-2
M3 - Case Report
VL - 33
SP - 479
EP - 483
JO - RECHTSMEDIZIN
JF - RECHTSMEDIZIN
SN - 0937-9819
IS - 6
ER -