Indirekte Orbitafrakturen nach okzipitalem Trauma (Geserick-Zeichen)

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Indirekte Orbitafrakturen nach okzipitalem Trauma (Geserick-Zeichen). / Gerling, Moritz; Ondruschka, Benjamin; Kniep, Inga; Anders-Lohner, Sven.

In: RECHTSMEDIZIN, Vol. 33, No. 6, 2023, p. 479 - 483.

Research output: SCORING: Contribution to journalCase reportResearchpeer-review

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abstract = "Eine 41-j{\"a}hrige Frau wurde am Morgen bewusstlos im Bett einer Pflegeeinrichtung aufgefunden. Bei Aufnahme ins Krankenhaus wurden ein Brillenh{\"a}matom, eine okzipitale Kalottenfraktur, beidseitige Orbitafrakturen, frontal betonte Subarachnoidalblutungen und Hirnkontusionen festgestellt. Die Prognose galt als infaust. Klinisch wurde aufgrund des Verletzungsbildes eine mehrfache Gewalteinwirkung angenommen und die Polizei benachrichtigt. Zum Ausschluss eines Fremdverschuldens wurde eine rechtsmedizinische Untersuchung beauftragt. Als {\"a}u{\ss}erlich sichtbare Kopfschwartenverletzung wurde eine frische Sch{\"u}rfung am Hinterkopf festgestellt. Die klinischen Feststellungen wurden in einer eigenen forensischen Befundung des kranialen CT best{\"a}tigt. Seitens der Ermittlungsbeh{\"o}rden gab es keine Anhaltspunkte f{\"u}r eine Fremdbeibringung. In der Zusammenschau der polizeilichen Ermittlungsergebnisse und der klinischen sowie rechtsmedizinischen Befunde war von einem Sturzereignis mit okzipitalem Anprall und indirekten beidseitigen Orbitafrakturen auszugehen. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um die erst zweite Mitteilung des sog. Geserick-Zeichens aus dem Bereich der klinischen Rechtsmedizin.",
author = "Moritz Gerling and Benjamin Ondruschka and Inga Kniep and Sven Anders-Lohner",
note = "Kasuistik",
year = "2023",
doi = "10.1007/s00194-023-00631-2",
language = "Deutsch",
volume = "33",
pages = "479 -- 483",
journal = "RECHTSMEDIZIN",
issn = "0937-9819",
publisher = "Springer",
number = "6",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Indirekte Orbitafrakturen nach okzipitalem Trauma (Geserick-Zeichen)

AU - Gerling, Moritz

AU - Ondruschka, Benjamin

AU - Kniep, Inga

AU - Anders-Lohner, Sven

N1 - Kasuistik

PY - 2023

Y1 - 2023

N2 - Eine 41-jährige Frau wurde am Morgen bewusstlos im Bett einer Pflegeeinrichtung aufgefunden. Bei Aufnahme ins Krankenhaus wurden ein Brillenhämatom, eine okzipitale Kalottenfraktur, beidseitige Orbitafrakturen, frontal betonte Subarachnoidalblutungen und Hirnkontusionen festgestellt. Die Prognose galt als infaust. Klinisch wurde aufgrund des Verletzungsbildes eine mehrfache Gewalteinwirkung angenommen und die Polizei benachrichtigt. Zum Ausschluss eines Fremdverschuldens wurde eine rechtsmedizinische Untersuchung beauftragt. Als äußerlich sichtbare Kopfschwartenverletzung wurde eine frische Schürfung am Hinterkopf festgestellt. Die klinischen Feststellungen wurden in einer eigenen forensischen Befundung des kranialen CT bestätigt. Seitens der Ermittlungsbehörden gab es keine Anhaltspunkte für eine Fremdbeibringung. In der Zusammenschau der polizeilichen Ermittlungsergebnisse und der klinischen sowie rechtsmedizinischen Befunde war von einem Sturzereignis mit okzipitalem Anprall und indirekten beidseitigen Orbitafrakturen auszugehen. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um die erst zweite Mitteilung des sog. Geserick-Zeichens aus dem Bereich der klinischen Rechtsmedizin.

AB - Eine 41-jährige Frau wurde am Morgen bewusstlos im Bett einer Pflegeeinrichtung aufgefunden. Bei Aufnahme ins Krankenhaus wurden ein Brillenhämatom, eine okzipitale Kalottenfraktur, beidseitige Orbitafrakturen, frontal betonte Subarachnoidalblutungen und Hirnkontusionen festgestellt. Die Prognose galt als infaust. Klinisch wurde aufgrund des Verletzungsbildes eine mehrfache Gewalteinwirkung angenommen und die Polizei benachrichtigt. Zum Ausschluss eines Fremdverschuldens wurde eine rechtsmedizinische Untersuchung beauftragt. Als äußerlich sichtbare Kopfschwartenverletzung wurde eine frische Schürfung am Hinterkopf festgestellt. Die klinischen Feststellungen wurden in einer eigenen forensischen Befundung des kranialen CT bestätigt. Seitens der Ermittlungsbehörden gab es keine Anhaltspunkte für eine Fremdbeibringung. In der Zusammenschau der polizeilichen Ermittlungsergebnisse und der klinischen sowie rechtsmedizinischen Befunde war von einem Sturzereignis mit okzipitalem Anprall und indirekten beidseitigen Orbitafrakturen auszugehen. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um die erst zweite Mitteilung des sog. Geserick-Zeichens aus dem Bereich der klinischen Rechtsmedizin.

U2 - 10.1007/s00194-023-00631-2

DO - 10.1007/s00194-023-00631-2

M3 - Case Report

VL - 33

SP - 479

EP - 483

JO - RECHTSMEDIZIN

JF - RECHTSMEDIZIN

SN - 0937-9819

IS - 6

ER -