Ethische Bewertung von Studien am Menschen außerhalb des regulatorischen Rahmens
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Ethische Bewertung von Studien am Menschen außerhalb des regulatorischen Rahmens : nicht bindend, aber von großer Wichtigkeit. / Foraita, Ronja; Pigeot, Iris; Frömke, Cornelia; Haller, Bernhard; Hoffmann, Verena Sophia; Zapf, Antonia.
In: BUNDESGESUNDHEITSBLA, Vol. 62, No. 6, 06.2019, p. 722-728.Research output: SCORING: Contribution to journal › SCORING: Journal article › Research › peer-review
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RIS
TY - JOUR
T1 - Ethische Bewertung von Studien am Menschen außerhalb des regulatorischen Rahmens
T2 - nicht bindend, aber von großer Wichtigkeit
AU - Foraita, Ronja
AU - Pigeot, Iris
AU - Frömke, Cornelia
AU - Haller, Bernhard
AU - Hoffmann, Verena Sophia
AU - Zapf, Antonia
PY - 2019/6
Y1 - 2019/6
N2 - Gemäß der Deklaration von Helsinki muss bei jeglicher medizinischen Forschung am Menschen eine Ethikkommission deren ethische Unbedenklichkeit prüfen. Dazu gehört nicht nur die Abwägung, ob die Risiken für Personen, die an einer Studie teilnehmen, ethisch vertretbar sind, sondern auch, ob die wissenschaftliche Qualität einer Studie ausreichend ist. Allerdings ist die Bedeutung von Ethikkommissionen unterschiedlich, je nachdem, ob die zu bewertende Studie z. B. eine Zulassungsstudie nach Arzneimittelgesetz ist oder ob sie sich außerhalb eines regulatorischen Rahmens bewegt. So ist für solche freien Studien z. B. ein Ethikvotum nicht bindend.Wir werden in diesem Artikel zunächst den Begriff der freien Studien genauer erläutern und herausarbeiten, wann für freie Studien ein Ethikantrag zu stellen ist, bevor wir uns mit dem Ethikantrag selbst und speziell dem Studienprotokoll als eine seiner wesentlichen Komponenten auseinandersetzen. Registerstudien, Anwendungsbeobachtungen, Sekundärdatenanalysen, Befragungen, Interventionsstudien und prognostische Studien dienen als Beispiele für die große Bandbreite von Typen freier Studien.Abschließend werden wir wesentliche Punkte in der Arbeit von Ethikkommissionen bezogen auf die Bewertung freier Studien diskutieren. In unserem Fazit weisen wir darauf hin, dass in Deutschland in naher Zukunft an jeder Universität und Hochschule Ethikkommissionen eingerichtet sein sollten, in deren Zuständigkeitsbereich auch die freien Studien fallen. Dabei sollte der Gesetzgeber eine Regelung treffen, die vorsieht, dass ein erteiltes Ethikvotum auch für freie Studien bindend ist.
AB - Gemäß der Deklaration von Helsinki muss bei jeglicher medizinischen Forschung am Menschen eine Ethikkommission deren ethische Unbedenklichkeit prüfen. Dazu gehört nicht nur die Abwägung, ob die Risiken für Personen, die an einer Studie teilnehmen, ethisch vertretbar sind, sondern auch, ob die wissenschaftliche Qualität einer Studie ausreichend ist. Allerdings ist die Bedeutung von Ethikkommissionen unterschiedlich, je nachdem, ob die zu bewertende Studie z. B. eine Zulassungsstudie nach Arzneimittelgesetz ist oder ob sie sich außerhalb eines regulatorischen Rahmens bewegt. So ist für solche freien Studien z. B. ein Ethikvotum nicht bindend.Wir werden in diesem Artikel zunächst den Begriff der freien Studien genauer erläutern und herausarbeiten, wann für freie Studien ein Ethikantrag zu stellen ist, bevor wir uns mit dem Ethikantrag selbst und speziell dem Studienprotokoll als eine seiner wesentlichen Komponenten auseinandersetzen. Registerstudien, Anwendungsbeobachtungen, Sekundärdatenanalysen, Befragungen, Interventionsstudien und prognostische Studien dienen als Beispiele für die große Bandbreite von Typen freier Studien.Abschließend werden wir wesentliche Punkte in der Arbeit von Ethikkommissionen bezogen auf die Bewertung freier Studien diskutieren. In unserem Fazit weisen wir darauf hin, dass in Deutschland in naher Zukunft an jeder Universität und Hochschule Ethikkommissionen eingerichtet sein sollten, in deren Zuständigkeitsbereich auch die freien Studien fallen. Dabei sollte der Gesetzgeber eine Regelung treffen, die vorsieht, dass ein erteiltes Ethikvotum auch für freie Studien bindend ist.
U2 - 10.1007/s00103-019-02947-5
DO - 10.1007/s00103-019-02947-5
M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz
C2 - 31069419
VL - 62
SP - 722
EP - 728
JO - BUNDESGESUNDHEITSBLA
JF - BUNDESGESUNDHEITSBLA
SN - 1436-9990
IS - 6
ER -