COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall: Überlegungen zu Versicherungsschutz und Meldepflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Standard

COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall: Überlegungen zu Versicherungsschutz und Meldepflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. / Nowak, Dennis; Ochmann, Uta; Brandenburg, Stephan; Nienhaus, Albert; Woltjen, Michael.

In: DEUT MED WOCHENSCHR, Vol. 146, No. 3, 02.2021, p. 198-204.

Research output: SCORING: Contribution to journalSCORING: Journal articleResearchpeer-review

Harvard

APA

Vancouver

Bibtex

@article{26966a23b0e94120b4b738aa97dde64e,
title = "COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall: {\"U}berlegungen zu Versicherungsschutz und Meldepflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung",
abstract = "ZusammenfassungEine COVID-19-Erkrankung kann Berufskrankheit oder Arbeitsunfall sein. Eine Anerkennung als Berufskrankheit 3101 kann erfolgen, wenn die Erkrankung bei versicherten Personen auftritt, die infolge der Aus{\"u}bung ihrer beruflichen T{\"a}tigkeit in einem von vier Bereichen einer gegen{\"u}ber der Allgemeinbev{\"o}lkerung wesentlich erh{\"o}hten Infektionsgefahr ausgesetzt waren: (1) Gesundheitsdienst, (2) Wohlfahrtspflege, (3) Laboratorium oder (4) bei anderer T{\"a}tigkeit mit {\"a}hnlich wie bei (1) bis (3) erh{\"o}hter Infektionsgefahr. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbst{\"a}ndige – soweit nicht befreit – und Ehrenamtliche. Gesetzlich meldepflichtig ist die COVID-19-Erkrankung, meist in Verbindung mit zeitnahem SARS-CoV-2-Erregernachweis. Eine COVID-19-Erkrankung kann dann als Arbeitsunfall vorliegen, wenn sich der intensive und direkte Kontakt zu infizierten Personen nicht bestimmungsgem{\"a}{\ss} wie bei der Berufskrankheit 3101, sondern anderweitig situativ aus der versicherten T{\"a}tigkeit ergibt.",
keywords = "COVID-19/economics, Disease Notification/legislation & jurisprudence, Germany, Health Occupations, Humans, Insurance Coverage/economics, Laboratories, Occupational Diseases/economics, Occupational Exposure, Risk Factors, SARS-CoV-2/isolation & purification, Social Welfare, Volunteers",
author = "Dennis Nowak and Uta Ochmann and Stephan Brandenburg and Albert Nienhaus and Michael Woltjen",
note = "Thieme. All rights reserved.",
year = "2021",
month = feb,
doi = "10.1055/a-1341-7867",
language = "Deutsch",
volume = "146",
pages = "198--204",
journal = "DEUT MED WOCHENSCHR",
issn = "0012-0472",
publisher = "Georg Thieme Verlag KG",
number = "3",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall: Überlegungen zu Versicherungsschutz und Meldepflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung

AU - Nowak, Dennis

AU - Ochmann, Uta

AU - Brandenburg, Stephan

AU - Nienhaus, Albert

AU - Woltjen, Michael

N1 - Thieme. All rights reserved.

PY - 2021/2

Y1 - 2021/2

N2 - ZusammenfassungEine COVID-19-Erkrankung kann Berufskrankheit oder Arbeitsunfall sein. Eine Anerkennung als Berufskrankheit 3101 kann erfolgen, wenn die Erkrankung bei versicherten Personen auftritt, die infolge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in einem von vier Bereichen einer gegenüber der Allgemeinbevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt waren: (1) Gesundheitsdienst, (2) Wohlfahrtspflege, (3) Laboratorium oder (4) bei anderer Tätigkeit mit ähnlich wie bei (1) bis (3) erhöhter Infektionsgefahr. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständige – soweit nicht befreit – und Ehrenamtliche. Gesetzlich meldepflichtig ist die COVID-19-Erkrankung, meist in Verbindung mit zeitnahem SARS-CoV-2-Erregernachweis. Eine COVID-19-Erkrankung kann dann als Arbeitsunfall vorliegen, wenn sich der intensive und direkte Kontakt zu infizierten Personen nicht bestimmungsgemäß wie bei der Berufskrankheit 3101, sondern anderweitig situativ aus der versicherten Tätigkeit ergibt.

AB - ZusammenfassungEine COVID-19-Erkrankung kann Berufskrankheit oder Arbeitsunfall sein. Eine Anerkennung als Berufskrankheit 3101 kann erfolgen, wenn die Erkrankung bei versicherten Personen auftritt, die infolge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in einem von vier Bereichen einer gegenüber der Allgemeinbevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt waren: (1) Gesundheitsdienst, (2) Wohlfahrtspflege, (3) Laboratorium oder (4) bei anderer Tätigkeit mit ähnlich wie bei (1) bis (3) erhöhter Infektionsgefahr. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständige – soweit nicht befreit – und Ehrenamtliche. Gesetzlich meldepflichtig ist die COVID-19-Erkrankung, meist in Verbindung mit zeitnahem SARS-CoV-2-Erregernachweis. Eine COVID-19-Erkrankung kann dann als Arbeitsunfall vorliegen, wenn sich der intensive und direkte Kontakt zu infizierten Personen nicht bestimmungsgemäß wie bei der Berufskrankheit 3101, sondern anderweitig situativ aus der versicherten Tätigkeit ergibt.

KW - COVID-19/economics

KW - Disease Notification/legislation & jurisprudence

KW - Germany

KW - Health Occupations

KW - Humans

KW - Insurance Coverage/economics

KW - Laboratories

KW - Occupational Diseases/economics

KW - Occupational Exposure

KW - Risk Factors

KW - SARS-CoV-2/isolation & purification

KW - Social Welfare

KW - Volunteers

U2 - 10.1055/a-1341-7867

DO - 10.1055/a-1341-7867

M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz

C2 - 33395708

VL - 146

SP - 198

EP - 204

JO - DEUT MED WOCHENSCHR

JF - DEUT MED WOCHENSCHR

SN - 0012-0472

IS - 3

ER -