COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall: Überlegungen zu Versicherungsschutz und Meldepflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung
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COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall: Überlegungen zu Versicherungsschutz und Meldepflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. / Nowak, Dennis; Ochmann, Uta; Brandenburg, Stephan; Nienhaus, Albert; Woltjen, Michael.
In: DEUT MED WOCHENSCHR, Vol. 146, No. 3, 02.2021, p. 198-204.Research output: SCORING: Contribution to journal › SCORING: Journal article › Research › peer-review
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TY - JOUR
T1 - COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall: Überlegungen zu Versicherungsschutz und Meldepflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung
AU - Nowak, Dennis
AU - Ochmann, Uta
AU - Brandenburg, Stephan
AU - Nienhaus, Albert
AU - Woltjen, Michael
N1 - Thieme. All rights reserved.
PY - 2021/2
Y1 - 2021/2
N2 - ZusammenfassungEine COVID-19-Erkrankung kann Berufskrankheit oder Arbeitsunfall sein. Eine Anerkennung als Berufskrankheit 3101 kann erfolgen, wenn die Erkrankung bei versicherten Personen auftritt, die infolge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in einem von vier Bereichen einer gegenüber der Allgemeinbevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt waren: (1) Gesundheitsdienst, (2) Wohlfahrtspflege, (3) Laboratorium oder (4) bei anderer Tätigkeit mit ähnlich wie bei (1) bis (3) erhöhter Infektionsgefahr. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständige – soweit nicht befreit – und Ehrenamtliche. Gesetzlich meldepflichtig ist die COVID-19-Erkrankung, meist in Verbindung mit zeitnahem SARS-CoV-2-Erregernachweis. Eine COVID-19-Erkrankung kann dann als Arbeitsunfall vorliegen, wenn sich der intensive und direkte Kontakt zu infizierten Personen nicht bestimmungsgemäß wie bei der Berufskrankheit 3101, sondern anderweitig situativ aus der versicherten Tätigkeit ergibt.
AB - ZusammenfassungEine COVID-19-Erkrankung kann Berufskrankheit oder Arbeitsunfall sein. Eine Anerkennung als Berufskrankheit 3101 kann erfolgen, wenn die Erkrankung bei versicherten Personen auftritt, die infolge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in einem von vier Bereichen einer gegenüber der Allgemeinbevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt waren: (1) Gesundheitsdienst, (2) Wohlfahrtspflege, (3) Laboratorium oder (4) bei anderer Tätigkeit mit ähnlich wie bei (1) bis (3) erhöhter Infektionsgefahr. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbständige – soweit nicht befreit – und Ehrenamtliche. Gesetzlich meldepflichtig ist die COVID-19-Erkrankung, meist in Verbindung mit zeitnahem SARS-CoV-2-Erregernachweis. Eine COVID-19-Erkrankung kann dann als Arbeitsunfall vorliegen, wenn sich der intensive und direkte Kontakt zu infizierten Personen nicht bestimmungsgemäß wie bei der Berufskrankheit 3101, sondern anderweitig situativ aus der versicherten Tätigkeit ergibt.
KW - COVID-19/economics
KW - Disease Notification/legislation & jurisprudence
KW - Germany
KW - Health Occupations
KW - Humans
KW - Insurance Coverage/economics
KW - Laboratories
KW - Occupational Diseases/economics
KW - Occupational Exposure
KW - Risk Factors
KW - SARS-CoV-2/isolation & purification
KW - Social Welfare
KW - Volunteers
U2 - 10.1055/a-1341-7867
DO - 10.1055/a-1341-7867
M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz
C2 - 33395708
VL - 146
SP - 198
EP - 204
JO - DEUT MED WOCHENSCHR
JF - DEUT MED WOCHENSCHR
SN - 0012-0472
IS - 3
ER -