Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e. V. (DGRh) zur Anwendung der Videosprechstunde in der Rheumatologie
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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e. V. (DGRh) zur Anwendung der Videosprechstunde in der Rheumatologie. / Aries, P; Welcker, M; Callhoff, J; Chehab, G; Krusche, M; Schneider, M; Specker, C; Richter, J G.
in: Z RHEUMATOL, Jahrgang 79, Nr. 10, 12.2020, S. 1078-1085.Publikationen: SCORING: Beitrag in Fachzeitschrift/Zeitung › Andere (Vorworte u.ä.) › Forschung
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TY - JOUR
T1 - Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e. V. (DGRh) zur Anwendung der Videosprechstunde in der Rheumatologie
AU - Aries, P
AU - Welcker, M
AU - Callhoff, J
AU - Chehab, G
AU - Krusche, M
AU - Schneider, M
AU - Specker, C
AU - Richter, J G
PY - 2020/12
Y1 - 2020/12
N2 - Die Durchführung von Videosprechstunden wird seit mehreren Jahren als ergänzende Form der medizinischen Versorgung in Ergänzung zu einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt angesehen und teilweise auch gefördert. Die COVID-19-Pandemie hat der Nutzung von Videosprechstunden ungeahnte Aktualität und Aufmerksamkeit verschafft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschloss Sonderregelungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, die bisherige Hindernisse für den Einsatz von Telemedizin und Videosprechstunden (und auch teilweise der herkömmlichen Telefonie) reduziert. Die vorliegende Stellungnahme der DGRh zum Einsatz von Videosprechstunden soll einen Überblick darüber geben, in welcher Form und mit welchen Limitierungen die Videosprechstunde in der Rheumatologie in Deutschland anwendbar ist. Die Stellungnahme skizziert einen Ausblick, wie die Videosprechstunde welche Funktionen zukünftig in der rheumatologischen Versorgung übernehmen kann.
AB - Die Durchführung von Videosprechstunden wird seit mehreren Jahren als ergänzende Form der medizinischen Versorgung in Ergänzung zu einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt angesehen und teilweise auch gefördert. Die COVID-19-Pandemie hat der Nutzung von Videosprechstunden ungeahnte Aktualität und Aufmerksamkeit verschafft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschloss Sonderregelungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, die bisherige Hindernisse für den Einsatz von Telemedizin und Videosprechstunden (und auch teilweise der herkömmlichen Telefonie) reduziert. Die vorliegende Stellungnahme der DGRh zum Einsatz von Videosprechstunden soll einen Überblick darüber geben, in welcher Form und mit welchen Limitierungen die Videosprechstunde in der Rheumatologie in Deutschland anwendbar ist. Die Stellungnahme skizziert einen Ausblick, wie die Videosprechstunde welche Funktionen zukünftig in der rheumatologischen Versorgung übernehmen kann.
KW - COVID-19
KW - Germany
KW - Humans
KW - Pandemics
KW - Rheumatology
KW - SARS-CoV-2
KW - Telemedicine
U2 - 10.1007/s00393-020-00932-x
DO - 10.1007/s00393-020-00932-x
M3 - Andere (Vorworte u.ä.)
C2 - 33201305
VL - 79
SP - 1078
EP - 1085
JO - Z RHEUMATOL
JF - Z RHEUMATOL
SN - 0340-1855
IS - 10
ER -