Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB

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Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB : Interdisziplinäre Task-Force der DGPPN. / Müller, J.L.; Saimeh, N.; Briken, Peer; Eucker, S.; Hoffmann, K.; Koller, M.; Wolf, T.; Dudeck, M; Hartl, C.; Jakovljevic, A.-K.; Klein, V.; Knecht, G.; Müller-Isberner, R.; Muysers, J.; Schiltz, K.; Seifert, D.; Simon, A.; Steinböck, H.; Stuckmann, W.; Weissbeck, W.; Wiesemann, C.; Zeidler, R.

in: NERVENARZT, Jahrgang 88, Nr. Supplement. 1, 08.2017, S. 1-29.

Publikationen: SCORING: Beitrag in Fachzeitschrift/ZeitungSCORING: ZeitschriftenaufsatzForschungBegutachtung

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Müller, JL, Saimeh, N, Briken, P, Eucker, S, Hoffmann, K, Koller, M, Wolf, T, Dudeck, M, Hartl, C, Jakovljevic, A-K, Klein, V, Knecht, G, Müller-Isberner, R, Muysers, J, Schiltz, K, Seifert, D, Simon, A, Steinböck, H, Stuckmann, W, Weissbeck, W, Wiesemann, C & Zeidler, R 2017, 'Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB: Interdisziplinäre Task-Force der DGPPN', NERVENARZT, Jg. 88, Nr. Supplement. 1, S. 1-29. https://doi.org/10.1007/s00115-017-0382-3

APA

Müller, J. L., Saimeh, N., Briken, P., Eucker, S., Hoffmann, K., Koller, M., Wolf, T., Dudeck, M., Hartl, C., Jakovljevic, A-K., Klein, V., Knecht, G., Müller-Isberner, R., Muysers, J., Schiltz, K., Seifert, D., Simon, A., Steinböck, H., Stuckmann, W., ... Zeidler, R. (2017). Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB: Interdisziplinäre Task-Force der DGPPN. NERVENARZT, 88(Supplement. 1), 1-29. https://doi.org/10.1007/s00115-017-0382-3

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title = "Standards f{\"u}r die Behandlung im Ma{\ss}regelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB: Interdisziplin{\"a}re Task-Force der DGPPN",
abstract = "Menschen, die infolge einer schwerwiegenden psychischen St{\"o}rung straff{\"a}llig geworden sind und infolge dieser St{\"o}rung weiterhin gef{\"a}hrlich sind, k{\"o}nnen zur Besserung und Sicherung in den Ma{\ss}regelvollzug nach §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches (StGB) untergebracht werden. In Deutschland werden gegenw{\"a}rtig etwa 9000 Patienten in Kliniken f{\"u}r forensische Psychiatrie und Psychotherapie auf Grundlage des § 63 StGB und in Entziehungsanstalten auf Grundlage des § 64 StGB station{\"a}r behandelt. Die Behandlung der Patienten im Ma{\ss}regelvollzug ist l{\"a}nderrechtlich geregelt, sodass sich die Rahmenbedingungen der Behandlung in den einzelnen Bundesl{\"a}ndern unterscheiden. W{\"a}hrend f{\"u}r die Erstellung von Gutachten zur Schuldf{\"a}higkeit und zur Legalprognose bereits Mindestanforderungen publiziert worden sind, liegen konsentierte Standards f{\"u}r die Behandlung im psychiatrischen Ma{\ss}regelvollzug bislang nicht vor. Vor diesem Hintergrund beauftragte die DGPPN 2014 eine interdisziplin{\"a}re Arbeitsgruppe damit, fachliche Standards f{\"u}r die Behandlung in der forensischen Psychiatrie zu erarbeiten. Dabei sollten die rechtlichen, ethischen, strukturellen, therapeutischen und prognostischen Standards nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft beschrieben werden. Nach dreij{\"a}hriger Bearbeitungsphase wurden die Ergebnisse der interdisziplin{\"a}ren Arbeitsgruppe im Fr{\"u}hjahr 2017 vorgelegt und vom Vorstand der DGPPN konsentiert. Die Standards f{\"u}r die Behandlung im psychiatrischen Ma{\ss}regelvollzug wollen eine Diskussion ansto{\ss}en mit dem Ziel, die Behandlungsbedingungen zu vereinheitlichen und fachlich begr{\"u}ndete Empfehlungen zu verankern",
author = "J.L. M{\"u}ller and N. Saimeh and Peer Briken and S. Eucker and K. Hoffmann and M. Koller and T. Wolf and M Dudeck and C. Hartl and A.-K. Jakovljevic and V. Klein and G. Knecht and R. M{\"u}ller-Isberner and J. Muysers and K. Schiltz and D. Seifert and A. Simon and H. Steinb{\"o}ck and W. Stuckmann and W. Weissbeck and C. Wiesemann and R. Zeidler",
year = "2017",
month = aug,
doi = "10.1007/s00115-017-0382-3",
language = "Deutsch",
volume = "88",
pages = "1--29",
journal = "NERVENARZT",
issn = "0028-2804",
publisher = "Springer",
number = "Supplement. 1",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB

T2 - Interdisziplinäre Task-Force der DGPPN

AU - Müller, J.L.

AU - Saimeh, N.

AU - Briken, Peer

AU - Eucker, S.

AU - Hoffmann, K.

AU - Koller, M.

AU - Wolf, T.

AU - Dudeck, M

AU - Hartl, C.

AU - Jakovljevic, A.-K.

AU - Klein, V.

AU - Knecht, G.

AU - Müller-Isberner, R.

AU - Muysers, J.

AU - Schiltz, K.

AU - Seifert, D.

AU - Simon, A.

AU - Steinböck, H.

AU - Stuckmann, W.

AU - Weissbeck, W.

AU - Wiesemann, C.

AU - Zeidler, R.

PY - 2017/8

Y1 - 2017/8

N2 - Menschen, die infolge einer schwerwiegenden psychischen Störung straffällig geworden sind und infolge dieser Störung weiterhin gefährlich sind, können zur Besserung und Sicherung in den Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches (StGB) untergebracht werden. In Deutschland werden gegenwärtig etwa 9000 Patienten in Kliniken für forensische Psychiatrie und Psychotherapie auf Grundlage des § 63 StGB und in Entziehungsanstalten auf Grundlage des § 64 StGB stationär behandelt. Die Behandlung der Patienten im Maßregelvollzug ist länderrechtlich geregelt, sodass sich die Rahmenbedingungen der Behandlung in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Während für die Erstellung von Gutachten zur Schuldfähigkeit und zur Legalprognose bereits Mindestanforderungen publiziert worden sind, liegen konsentierte Standards für die Behandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug bislang nicht vor. Vor diesem Hintergrund beauftragte die DGPPN 2014 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe damit, fachliche Standards für die Behandlung in der forensischen Psychiatrie zu erarbeiten. Dabei sollten die rechtlichen, ethischen, strukturellen, therapeutischen und prognostischen Standards nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft beschrieben werden. Nach dreijähriger Bearbeitungsphase wurden die Ergebnisse der interdisziplinären Arbeitsgruppe im Frühjahr 2017 vorgelegt und vom Vorstand der DGPPN konsentiert. Die Standards für die Behandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug wollen eine Diskussion anstoßen mit dem Ziel, die Behandlungsbedingungen zu vereinheitlichen und fachlich begründete Empfehlungen zu verankern

AB - Menschen, die infolge einer schwerwiegenden psychischen Störung straffällig geworden sind und infolge dieser Störung weiterhin gefährlich sind, können zur Besserung und Sicherung in den Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches (StGB) untergebracht werden. In Deutschland werden gegenwärtig etwa 9000 Patienten in Kliniken für forensische Psychiatrie und Psychotherapie auf Grundlage des § 63 StGB und in Entziehungsanstalten auf Grundlage des § 64 StGB stationär behandelt. Die Behandlung der Patienten im Maßregelvollzug ist länderrechtlich geregelt, sodass sich die Rahmenbedingungen der Behandlung in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Während für die Erstellung von Gutachten zur Schuldfähigkeit und zur Legalprognose bereits Mindestanforderungen publiziert worden sind, liegen konsentierte Standards für die Behandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug bislang nicht vor. Vor diesem Hintergrund beauftragte die DGPPN 2014 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe damit, fachliche Standards für die Behandlung in der forensischen Psychiatrie zu erarbeiten. Dabei sollten die rechtlichen, ethischen, strukturellen, therapeutischen und prognostischen Standards nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft beschrieben werden. Nach dreijähriger Bearbeitungsphase wurden die Ergebnisse der interdisziplinären Arbeitsgruppe im Frühjahr 2017 vorgelegt und vom Vorstand der DGPPN konsentiert. Die Standards für die Behandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug wollen eine Diskussion anstoßen mit dem Ziel, die Behandlungsbedingungen zu vereinheitlichen und fachlich begründete Empfehlungen zu verankern

U2 - 10.1007/s00115-017-0382-3

DO - 10.1007/s00115-017-0382-3

M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz

VL - 88

SP - 1

EP - 29

JO - NERVENARZT

JF - NERVENARZT

SN - 0028-2804

IS - Supplement. 1

ER -