In Hamburg wird nach notärztlicher Todesfeststellung regelhaft die Polizei informiert, und die Verstorbenen werden zur vollständigen Leichenschau in das Institut für Rechtsmedizin überführt. Im dargestellten Fall erfolgte bei der Feststellung des Todes keine nähere Inaugenscheinnahme des Verstorbenen, und ein im Brustkorb feststeckendes Messer wurde übersehen. Durch die Ermittlungsergebnisse der Polizei in Kombination mit der rechtsmedizinischen Obduktion war der Fall mit einer suizidalen Handlung in Einklang zu bringen.