Fehler bei der notärztlichen Todesfeststellung?

Beteiligte Einrichtungen

Abstract

In Hamburg wird nach notärztlicher Todesfeststellung regelhaft die Polizei informiert, und die Verstorbenen werden zur vollständigen Leichenschau in das Institut für Rechtsmedizin überführt. Im dargestellten Fall erfolgte bei der Feststellung des Todes keine nähere Inaugenscheinnahme des Verstorbenen, und ein im Brustkorb feststeckendes Messer wurde übersehen. Durch die Ermittlungsergebnisse der Polizei in Kombination mit der rechtsmedizinischen Obduktion war der Fall mit einer suizidalen Handlung in Einklang zu bringen.

Bibliografische Daten

Titel in ÜbersetzungErrors in the emergency medical determination of death?: A special case of external post-mortem examination in the emergency medical services
OriginalspracheDeutsch
ISSN1434-5196
DOIs
StatusVeröffentlicht - 12.10.2023