Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) stellen eine neue Versorgungsform dar. Grundlage für die Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen bildet das Digitale-Versorgung-Gesetz. Um in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden zu können, müssen die Produkte einen umfangreichen Evaluationsprozess durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchlaufen. Der Fokus wird auf den Nachweis eines Mehrwerts für die Versorgung, aber auch auf die technischen Aspekte gelegt. Damit grenzen sich die DiGA stark von den Gesundheits-Apps ab. Schnittschnellen erlauben einen einfachen Output der gesammelten Daten, um die Arzt-Patient-Interaktion effizient zu gestalten. Eine angemessene Vergütung sowie Aufklärung könnten die Akzeptanz seitens der Ärzteschaft steigern und somit die Implementierung beschleunigen. Derartige Instrumente und Anreize sind jedoch derzeit nicht im System vorgesehen.