Mit der steigenden Verwendung von Smartphones einhergehend, nimmt auch die Nutzung von mobilen Applikationen (Apps) rapide zu. Im medizinischen Kontext könnten chronisch kranke Patienten von dem Einsatz dauerhaft profitieren. Verstärkt wird diese Entwicklung durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), wonach Patienten ab Q4/2020 einen Rechtsanspruch auf bestimmte Apps, sog. digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), haben, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Besonders im Bereich der Rheumatologie bieten sich für das Management chronischer Erkrankungen und ihrer Komorbiditäten verschiedene Anknüpfungspunkte. Nicht nur unter rheumatologischen Patienten ist das Interesse an App-Angeboten groß, sondern auch unter deutschen Rheumatologen zeigt sich eine steigende Bereitschaft, Apps im Berufsalltag anzuwenden und Patienten zu empfehlen. Dieser Artikel will einen Überblick über die Entwicklung der App-Landschaft in der deutschsprachigen Rheumatologie vermitteln.