Aktuelle Entwicklungen zum Einsatz von medizinischem Cannabis in Deutschland

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Aktuelle Entwicklungen zum Einsatz von medizinischem Cannabis in Deutschland. / Michels, Ingo Ilja ; Stöver, Heino; Verthein, Uwe.

in: Suchtmedizin, Jahrgang 24, Nr. 1, 2022, S. 7-12.

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title = "Aktuelle Entwicklungen zum Einsatz von medizinischem Cannabis in Deutschland",
abstract = "Der Deutsche Bundestag hat am 19. Februar 2017 das Gesetz zur {\"A}nderung bet{\"a}ubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften abschlie{\ss}endbeschlossen, es ist am 10. M{\"a}rz 2017 in Kraft getreten. Damit sollen Cannabisarzneimittel als Therapiealternative eingesetzt werden k{\"o}nnen, wennnach begr{\"u}ndeter Einsch{\"a}tzung der behandelnden {\"A}rzt*innen eine sp{\"u}rbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist (z. B. Schmerztherapie, bestimmte chronische Erkrankungen, schwere Appetitlosigkeit und {\"U}belkeit). Mit {\"A}nderungen im SGB V (Sozialgesetzbuch) wurde die Erstattungsf{\"a}higkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) erweitert, die bislang grunds{\"a}tzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war.Zuk{\"u}nftig erfolgt in Deutschland zudem ein staatlich {\"u}berwachter Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Die damit verbundenenAufgaben wurden dem Bundesinstitut f{\"u}r Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) {\"u}bertragen (staatliche „Cannabisagentur“).Mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten gibt es noch immer gravierende M{\"a}ngel in der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis. Die Bilanz des „Cannabis-als-Medizin-Gesetzes“ ist gemischt. Die rechtliche Grundlage hat zwar einen geregelten Rahmen geschaffen, in der Praxis sind die Bem{\"u}hungenvon Patient*innen und ihren {\"A}rzt*innen f{\"u}r eine Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln jedoch oft erfolglos. Trotz aller Probleme zeigen sich dieWirkungen des Gesetzes deutlich. Die Zahl der Cannabis-Patient*innen steigt weiterhin stark an (derzeit gesch{\"a}tzt 80 000), was darauf hindeutet,dass es ein erheblich h{\"o}heres Potenzial an Personen in Deutschland geben d{\"u}rfte, denen mit Cannabis als Medizin zu einer besseren Lebensqualit{\"a}tverholfen werden k{\"o}nnte. Triebfeder f{\"u}r das Wachstum ist das Engagement vieler Einzelner, w{\"a}hrend die strukturelle Integration der Behandlungmit Cannabinoiden als Teil der Regelversorgung ebenso auf sich warten l{\"a}sst wie ein engagiertes Handeln der verantwortlichen Institutionen.",
author = "Michels, {Ingo Ilja} and Heino St{\"o}ver and Uwe Verthein",
year = "2022",
language = "Deutsch",
volume = "24",
pages = "7--12",
journal = "Suchtmedizin",
issn = "2198-3798",
publisher = "Ecomed Publishers",
number = "1",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Aktuelle Entwicklungen zum Einsatz von medizinischem Cannabis in Deutschland

AU - Michels, Ingo Ilja

AU - Stöver, Heino

AU - Verthein, Uwe

PY - 2022

Y1 - 2022

N2 - Der Deutsche Bundestag hat am 19. Februar 2017 das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften abschließendbeschlossen, es ist am 10. März 2017 in Kraft getreten. Damit sollen Cannabisarzneimittel als Therapiealternative eingesetzt werden können, wennnach begründeter Einschätzung der behandelnden Ärzt*innen eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist (z. B. Schmerztherapie, bestimmte chronische Erkrankungen, schwere Appetitlosigkeit und Übelkeit). Mit Änderungen im SGB V (Sozialgesetzbuch) wurde die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) erweitert, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war.Zukünftig erfolgt in Deutschland zudem ein staatlich überwachter Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Die damit verbundenenAufgaben wurden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen (staatliche „Cannabisagentur“).Mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten gibt es noch immer gravierende Mängel in der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis. Die Bilanz des „Cannabis-als-Medizin-Gesetzes“ ist gemischt. Die rechtliche Grundlage hat zwar einen geregelten Rahmen geschaffen, in der Praxis sind die Bemühungenvon Patient*innen und ihren Ärzt*innen für eine Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln jedoch oft erfolglos. Trotz aller Probleme zeigen sich dieWirkungen des Gesetzes deutlich. Die Zahl der Cannabis-Patient*innen steigt weiterhin stark an (derzeit geschätzt 80 000), was darauf hindeutet,dass es ein erheblich höheres Potenzial an Personen in Deutschland geben dürfte, denen mit Cannabis als Medizin zu einer besseren Lebensqualitätverholfen werden könnte. Triebfeder für das Wachstum ist das Engagement vieler Einzelner, während die strukturelle Integration der Behandlungmit Cannabinoiden als Teil der Regelversorgung ebenso auf sich warten lässt wie ein engagiertes Handeln der verantwortlichen Institutionen.

AB - Der Deutsche Bundestag hat am 19. Februar 2017 das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften abschließendbeschlossen, es ist am 10. März 2017 in Kraft getreten. Damit sollen Cannabisarzneimittel als Therapiealternative eingesetzt werden können, wennnach begründeter Einschätzung der behandelnden Ärzt*innen eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome zu erwarten ist (z. B. Schmerztherapie, bestimmte chronische Erkrankungen, schwere Appetitlosigkeit und Übelkeit). Mit Änderungen im SGB V (Sozialgesetzbuch) wurde die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) erweitert, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war.Zukünftig erfolgt in Deutschland zudem ein staatlich überwachter Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Die damit verbundenenAufgaben wurden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen (staatliche „Cannabisagentur“).Mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten gibt es noch immer gravierende Mängel in der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis. Die Bilanz des „Cannabis-als-Medizin-Gesetzes“ ist gemischt. Die rechtliche Grundlage hat zwar einen geregelten Rahmen geschaffen, in der Praxis sind die Bemühungenvon Patient*innen und ihren Ärzt*innen für eine Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln jedoch oft erfolglos. Trotz aller Probleme zeigen sich dieWirkungen des Gesetzes deutlich. Die Zahl der Cannabis-Patient*innen steigt weiterhin stark an (derzeit geschätzt 80 000), was darauf hindeutet,dass es ein erheblich höheres Potenzial an Personen in Deutschland geben dürfte, denen mit Cannabis als Medizin zu einer besseren Lebensqualitätverholfen werden könnte. Triebfeder für das Wachstum ist das Engagement vieler Einzelner, während die strukturelle Integration der Behandlungmit Cannabinoiden als Teil der Regelversorgung ebenso auf sich warten lässt wie ein engagiertes Handeln der verantwortlichen Institutionen.

UR - https://www.ecomed-suchtmedizin.de/archiv/suchtmedizin-band-24-nr-1-2022

M3 - SCORING: Zeitschriftenaufsatz

VL - 24

SP - 7

EP - 12

JO - Suchtmedizin

JF - Suchtmedizin

SN - 2198-3798

IS - 1

ER -